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Vorlage - A 61/400/2017  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 21.06.2016
hier: Antrag zum Baugebiet Erkelenz-Kückhoven
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
25.04.2017 
17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
27.04.2017 
18. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.05.2017 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD zum Baugebiet Kückhoven  

Tatbestand:

Mit Antrag an den Rat der Stadt Erkelenz vom 21.06.2016 hat die SPD-Fraktion beantragt, „Der Rat möge nach Beratung im Fachausschuss beschließen: Die Planungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, werden vor der Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden mit Ziel einer weiteren Erschließung direkt westlich zur K 33 (vgl.) überprüft (Aufstellungsbeschluss gemäß „ 2 Abs. 1 BauGB vom 19.04.2016)“

 

Begründet wird der Antrag wie folgt:

„Mit dem Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 19.04.2016 wurde die Erschließung mit einer nördlichen Anbindung an die hierfür bereits im Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ vorgesehene und entsprechend ausgebaute Straße „Hasenweg“ festgesetzt. Über den Kreisverkehr Katzemer Straße / Pescher Straße –neu / Hasenweg wäre dann das geplante Wohngebiet mit der K 33 an das überörtliche Netz angebunden. Ausgehend von dieser Erschließung würde die innere Erschließung des Wohngebietes über mehrere Stichstraßen erfolgen.

Bereits jetzt wird in Kückhoven, insbesondere von den Anliegern des Hasenwegs, die vorgesehene Erschließung kritisch diskutiert. Befürchtet werden nicht nur schon zu Bauzeiten, sondern auch auf Dauer starke verkehrlich Belastungen des Hasenwegs und damit auch der dortigen Anwohner.

Diese Befürchtungen sollten grundsätzlich ernstgenommen werden. Sowohl durch die Stadtverwaltung als auch durch den zuständige Ausschuss sollten hier die Möglichkeiten einer rechtzeitigen – schon vor der frühzeitigen Beteiligung - Überprüfung und ggfs. planerischen Korrektur nicht außer Acht gelassen werden. Im Zweifel würden damit weitere Proteste und verfahrensverzögernde rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ im Ortsteil Erkelenz-Kückhoven liegt am südlichen Ortsrand, zwischen der Kreisstraße 33 und der Straße Kirchweg.

Ziel des Bebauungsplanes ist die mittel-/ bis langfristige Wohnraumversorgung im Ortsteil Kückhoven. Aufgrund des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll zur Entwicklung der Ortslage eine Erweiterung des südlichen Wohngebietes Hasenweg/Kiefernweg/Kirchweg erfolgen.

Für das das rd. 5 ha umfassende Plangebiet sieht die städtebauliche Konzeption eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 60 bis 70 Baugrundstücken vor.

Die Erschließung erfolgt mit einer nördlichen Anbindung an die hierfür bereits im Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ vorgesehene und entsprechend im Trennprinzip in einer Breite von 11,0 m ausgebauten Straße Hasenweg. Auf diese Erschließungsfunktion wurde bereits mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“ hingewiesen. Über den Kreisverkehr Katzemer Straße / Pescher Straße –neu / Hasenweg ist das geplante Wohngebiet mit der K 33 an das überörtliche Netz angebunden. Ausgehend von dieser im westlichen Teil des Plangebietes gelegenen Anbindung erfolgt die innere Erschließung des Wohngebietes über mehrere Stichstraßen. 

Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz ist die Straße Hasenweg als Sammelstraße ausgewiesen.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 19.04.2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Beteiligung der Öffentlichkeit am 28.06.2016 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.06.2016.

Über die vorgetragenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung soll in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 25.04.2017, des Hauptausschusses am 27.04.2017 und des Rates am 03.05.2017 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abwägend beschlossen werden.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“  wurde eine verkehrliche Untersuchung erstellt  (Verkehrliche Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“  in Erkelenz-Kückhoven, 09.02.2017, Squadraplus, Mönchengladbach), in der die heutigen Verkehrsbelastungen und Verkehrsbelastungen für das Prognosejahr 2031 ermittelt sowie äußere Erschließungsvarianten für das geplante Wohngebiet untersucht wurden.

Eine Anbindung des geplanten Wohngebietes westlich über einen Knotenpunkt an der Katzemer Straße (K33) wurde ebenfalls untersucht.

Im Ergebnis ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit der untersuchten Knoten im nahen Umfeld in der Prognose mit zu erwartender Qualitätsstufe A (sehr gut) keine Änderung der Erschließungsplanung erforderlich.

Neben der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wurden auch die verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf steigende Verkehrsbelastungen in der Stichstraße Hasenweg betrachtet. Die zusätzliche Belastung infolge der geplanten Bebauung beträgt in der Stichstraße Hasenweg demnach rd. 608 PKW-E am Tag, bzw. rd. 55 PKW-E  pro Stunde am Nachmittag. Die Gesamtbelastung einschließlich geplanter Bebauung liegt für beide Fahrtrichtungen bei rd. 68 PKW-E in der Spitzenstunde und ist als gering einzustufen. Die Belastung der Stichstraße Hasenweg liegt damit selbst für den ungünstigsten Fall noch erheblich unterhalb der nach den Richtlinien (RASt06) für einen Wohnweg (Ausbaubreite 4,50 m) zulässigen Belastung von 150 Kfz pro Stunde. Der vorhandene Ausbau der Stichstraße Hasenweg entspricht mit 11,0 m Gesamtbreite und beidseitig angelegten Gehwegen der Straßenkategorie Wohnstraße, für die n. RASt06  eine Verkehrsbelastung von 400 Kfz pro Stunde nicht überschritten werden soll.

Aufgrund der gegebenen Leistungsfähigkeit, unkritischen Verkehrsbelastungen und vorhandenem Ausbaustandard wird eine Änderung der äußeren Erschließung des geplanten Wohngebietes nicht empfohlen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.   Die mit Antrag der SPD-Fraktion vom 21.06.2016 an den Rat der Stadt Erkelenz beantragte Überprüfung der Planungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“ wurde mit Erarbeitung der „Verkehrlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten in Erkelenz-Kückhoven“ vom 09.02.2017 gefolgt.

2. Das Erfordernis einer weiteren Erschließung des geplanten Baugebietes „Hinter Klüschgarten“ direkt westlich zur K 33 ist nicht gegeben.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlage:

Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 21.06.2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD zum Baugebiet Kückhoven (980 KB)