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Vorlage - A 66/084/2005  

 
 
Betreff: Umsiedlungsstandort Immerath, Lützerath, Pesch, Entwässerungsanlagen, Baustraßen, Anbindungsstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
29.09.2005 
8. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

 

Im Jahre 2003 wurde die Standortfindung für den Umsiedlungsstandort Immerath, Lützerath, Pesch durchgeführt und im Februar 2004 das Bauleitverfahren für den Umsiedlungsstandort eingeleitet. Gleichzeitig wurden Ingenieurleistungen zur Planung der Erschließungsanlagen für den Umsiedlungsstandort vergeben.

 

In dieser Woche (27. und 28.9.2005) wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan des Umsiedlungsstandortes Immerath, Lützerath, Pesch beraten. Er soll in der Ratssitzung am 19.10.2005 beschlossen werden. In der gleichen Ratssitzung soll auch der Vertrag mit der RWE Power AG beraten und beschlossen werden, in dem die technischen und finanziellen Belange zur Durchführung der Erschließung beider Umsiedlungsstandorte geregelt werden.

 

Um, wie den Umsiedlern versprochen, in der zweiten Jahreshälfte 2006, erste Baureife Grundstücke zur Verfügung stellen zu können, müssen die Erschließungsanlagen unmittelbar nach Abschluss des Vertrages mit  RWE Power ausgeschrieben und möglichst noch in diesem Jahr vergeben werden. Dazu soll vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages mit RWE Power zur Erschließung beider Umsiedlungsstandorte ein Baubeschluss für die Entwässerungsanlagen, die Baustraßen sowie als Anbindung des Umsiedlungsstandortes je eine Anbindungsstraße nach Westen und Osten mit Kreisverkehren in der K 33 und der L 366 gefasst werden.

Als Entwässerung ist ein Trennsystem vorgesehen, d.h. Regenwasser wird getrennt vom Schmutzwasser gesammelt und abgeleitet.

 

Das Schmutzwassernetz soll aus insgesamt ca. 3.550 m PVC-Leitungen mit Durchmessern zwischen 200 mm und 250 mm bestehen. Sie müssen 1,5 m bis 4 m tief verlegt werden. Für jedes Grundstück wird ein Anschluss bis zur Grundstücksgrenze herausgelegt. Das Schmutzwasser gelangt in ein unterirdisches Schmutzwasserpumpwerk im Norden des Umsiedlungsstandortes auf der nördlichen Seite des Bellinghovener Weges auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für Abwasseranlagen.

 

Von dort aus wird das Abwasser mittels einer ca. 1.400 m langen Druckleitung (DA 110) zunächst Richtung Norden unter das Bellinghovener Fließ, dann 210 m entlang des Fließes nach Osten und danach mit Unterquerung der L 19 Richtung Norden zur Ortslage Wockerath gepumpt. 152 m südlich der Ortslage endet die Druckleitung in einen Freigefällekanal, DN 200 PVC, der ebenfalls neu verlegt werden muss. Dieser wird an den Kanal in der Straße „In Wockerath“ angeschlossen. Das Abwasser fließt dann gemeinsam mit dem Wockerather Abwasser zum Regenüberlaufbecken Wockerath und von dort über Transportleitungen zum Klärwerk Neuwerk in Mönchengladbach.

 

Das Regenüberlaufbecken Wockerath muss aufgrund der zusätzlichen Schmutzwassereinleitung vergrößert werden. Die Erweiterung wird in der nächsten Bau- und Werksausschusssitzung vorgestellt.

 

Das Regenwasser des Umsiedlungsstandortes wird ebenso wie das Schmutzwasser nach Norden geführt. Dort wird in die im Bebauungsplan ausgewiesene über 17.000 m² große Fläche für Abwasseranlagen eine Regenwasserreinigung (Absetzbecken, Horizontalfilter) und eine naturnahe 5.000 m³ große Regenwasserrückhaltung errichtet.

 

Das in dieser Anlage gesammelte Regenwasser wird gedrosselt über einen ca. 108 m langen Betonkanal, DN 500, in das Bellinghovener Fließ geleitet. Das Fließ wird im Bereich der Einleitungsstelle geringfügig vertieft und befestigt. Der Einlauf in das Becken wird ebenfalls mit Wasserbausteinen befestigt. Um das Becken herum und entlang des Kanals zum Fließ wird ein Betriebsweg angelegt. Außerdem führen zwei Rampen in das Becken. Die gesamte Anlage muss eingezäunt werden. Sie wird mit heimischen Gehölzen und Wiesenkräutern begrünt.

 

Das Regenwassernetz soll aus ca. 3.770 m Beton- oder Stahlbetonrohren mit Durchmessern zwischen 300 mm und 1200 mm bestehen. Für jedes Grundstück wird ein Regenwasseranschluss bis zur Grundstücksgrenze herausgelegt.

 

Innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsflächen werden zunächst Baustraßen angelegt. Nur die Anbindungen nach Osten an die K 33 und nach Westen an die L 366 sollen vollständig ausgebaut werden.

 

Die Baustraßen werden nach den Vorgaben für den Aufbau des Straßenoberbaus (RStO) mit Frostschutz- und Schottertragschicht auf voller geplanter Verkehrsflächenbreite angelegt. Nach Abschluss des Straßenendausbaus in ein paar Jahren besteht dann ein Straßenoberbau von 65 bis 70 cm. Die Baustraße wird jedoch zunächst nur zwischen 4,5 m und 6 m breit bituminös befestigt, wie es in anderen Erkelenzer Baugebieten üblich ist. Eine Randeinfassung wird noch nicht gebaut. Lediglich die Haupterschließungsstraßen erhalten bereits einen Rundbord mit einzeiliger Rinne.

 

 

Der Umsiedlungsstandort soll zwei Verkehrsanbindungen erhalten. Nach Osten führt eine 170 m lange Straße zur Ortslage Kückhoven. Die Straße wird 6,5 m breit asphaltiert. Daran schließt sich auf der südlichen Seite ein 1,5 m breites Bankett an. Auf der nördlichen Seite soll eine Baumreihe in einen 3 m breiten unbefestigten Streifen gepflanzt werden. Dieser Streifen dient zur Fahrbahnentwässerung und trennt sie von dem auf der nördlichen Seite geplanten 2,5 m breiten gepflasterten Radweg. An diesen schließt sich ein 0,5 m breites Bankett an.

 

Die Straße wird gegenüber der Straße „Hasenweg“ mittels  eines 34 m großen Kreisverkehres an die K 33 angeschlossen. Die Fahrbahn des Kreisverkehres soll mit Asphaltmastix befestigt und mit radialen Randeinfassungen (F 20-Stein mit dreizeiliger Rückenstütze) eingefasst werden.

 

Der 2,5 m breite gepflasterte Radweg soll außen am Kreisverkehr geführt werden. Dies ist zwar geringfügig länger als im Kreis, dafür jedoch sicherer. Der Radweg wird im Umsiedlungsstandort (200 m westlich) auf die Fahrbahn geführt, weil hier voraussichtlich ein Tempo 30-Bereich eingerichtet wird. Da in Richtung Süden an der K 33 kein Radweg existiert, wird er südlich des Kreisverkehrs auf die Fahrbahn geführt. Auf dem Hasenweg und der K 33 nach Norden mündet er auf den vorhandenen Gehwegen.

 

 

Die zweite Anbindung des Umsiedlungsstandortes führt über eine 370 m lange Straße nach Westen zur Kreuzung L 366/K 32. Die Straße wird 6,5 m breit asphaltiert und soll als Allee ausgebildet werden. Beidseitig ist ein 3,5 m breiter Streifen vorgesehen, in den eine Baumreihe gepflanzt werden soll. Die Streifen dienen gleichzeitig als Entwässerung. Außerdem soll auf der nördlichen Seite ein 2,5 m breiter gepflasterter Radweg angelegt werden.

 

Die Kreuzung L 366/K 32 wird im Zuge des Anschlusses der Anbindungsstraße für den Umsiedlungsstandort als 5-armiger Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 50 m angelegt. Dies entschärft den an dieser Kreuzung bestehenden Unfallschwerpunkt.

 

Alle ankommenden Fahrspuren werden mittels Fahrbahnteiler von der aus dem Kreisverkehr herausführenden Fahrspur getrennt. Die Fahrbahn des Kreisverkehres und die aufgeweiteten Fahrspuren der einmündenden Straßen sollen mit Asphaltmastix befestigt und entsprechend den Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW mit großen radialen Randeinfassungen (F 30-Stein, Sonderstein mit dreizeiliger Rückenstütze) eingefasst werden.

 

Der 2,5 m breite gepflasterte Radweg soll ebenfalls außen am Kreisverkehr geführt werden. Er wird jeweils an die bestehenden Radwege angebunden.

 

Beide Kreisverkehre sind bereits grundsätzlich mit den zukünftigen Baulastträgern (Landesbetrieb Straßenbau NRW und Kreis Heinsberg) abgestimmt.

 

 

Im Rahmen der Herstellung des Bauzustandes werden die Beleuchtungskabel verlegt und ca. die Hälfte der Leuchten, ca. die Hälfte der Straßeneinläufe, keine Pflanzbeete und keine Stellplätze errichtet. Die Ausgestaltung der Verkehrsflächen (Querschnitts-aufteilung, Material, etc.) sowie die Beleuchtung (in jedem Falle Gelblicht) innerhalb des bebaubaren Umsiedlungsstandortes ist bis auf die Vorgaben des Bebauungsplanes noch nicht festgelegt. Sie wird nach Abstimmung mit den Umsiedlern zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

 

 

Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten der beschriebenen Erschließungsanlagen im Oktober auszuschreiben und im Dezember 2005 zu vergeben, so dass mit dem Baubeginn im Januar/Februar 2006 gerechnet werden kann. Die Versorgungsunternehmen sind über die Maßnahmen informiert und werden gemeinsam mit der Stadt die Bauarbeiten ausschreiben. Anfang 2007 dürften die beschriebenen Gewerke errichtet sein, wobei sich der Bauablauf durch Witterung, Lieferengpässe der Versorgungsunternehmen oder durch unvorhersehbare Geschehnisse durchaus verzögern kann.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

"Vorbehaltlich des Abschlusses des Vertrages mit der RWE Power AG zur Erschließung der Umsiedlungsstandorte Borschemich sowie Immerath, Lützerath und Pesch werden folgende baulichen Anlagen beschlossen:

 

Die Entwässerungsanlagen des Umsiedlungsstandortes Immerath, Lützerath und Pesch sind entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 527.14.301-304 und 546.14.301 - 309 durchzuführen.

 

Die Baustraßen des Umsiedlungsstandortes Immerath, Lützerath und Pesch sind als 4,5 m bis 6 m breite, bituminös befestigte provisorische Straßen mit Frostschutz- und Schottertragschicht auf voller im Bebauungsplan ausgewiesener Verkehrsflächenbreite ohne Randeinfassung herzustellen.

 

Die Anbindungsstraßen nach Kückhoven im Osten und zur Kreuzung L 366/K 32 im Westen sind entsprechend der Pläne Zeichnungsnummern 527.41.301 und 304 durchzuführen.

 

Die Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen sowie der Beleuchtung innerhalb des bebaubaren Umsiedlungsstandortes ist mit den Umsiedlern abzustimmen und danach dem Bau- und Werksausschuss zur Beratung vorzustellen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungs- und Baukosten für die Entwässerungsanlagen belaufen sich voraussichtlich auf 2.200.000 Euro. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 73.000 Euro.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan und Investitionsplan des Abwasserbetriebes bei Buchungsstelle

 

9.70000.95206.0 (Entwässerungsanlagen Umsiedlung Immerath, Lützerath, Pesch ) zur Verfügung.

 

Die Planungs- und Baukosten für die Baustraßen belaufen sich voraussichtlich auf 1.155.000 Euro. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 23.100 Euro.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt und Investitionsplan bei Haushaltsstelle

 

9.63000.95400.7 (Verkehrsanlagen Umsiedlung Immerath, Lützerath, Pesch) zur Verfügung.

 

Die Planungs- und Baukosten für die Anbindungsstraßen nach Osten und Westen vom und zum Umsiedlungsstandort incl. der Kreisverkehre belaufen sich voraussichtlich auf 1.560.000 Euro. Die jährlichen Folgekosten für die Anbindungsstraße ohne die Kreisverkehre (andere Baulastträger) betragen ca. 17.300 Euro.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe als Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt und Investitionsplan bei Haushaltsstelle

 

9.63000.95400.7 (Verkehrsanlagen Umsiedlung Immerath, Lützerath, Pesch) zur Verfügung.

Anlage:

Anlage:

Keine Anlage