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Vorlage - A 10/273/2015  

 
 
Betreff: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Erkelenz an Victor Orbán
hier: E-Mail des Landesverbandes NRW der Republikaner (REP) vom 25.09.2015
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
29.10.2015 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit E-Mail vom 25.09.2015 regt der Landesverband der Republikaner in NRW  gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an, den ungarischen Ministerpräsident Victor Orbán zum Ehrenbürger der Stadt Erkelenz zu ernennen.

 

Wortlaut der vom Landesverband NRW der Republikaner eingereichten Anregung:

 

„Die Republikaner, LV NRW, regen an, Victor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.

 

Als Begründung verweisen wir auf die Tatsache, dass er als einziger Regierungschef versucht, die europäischen Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren (Dublin III – Verordnung Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments) umzusetzen, während die deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachtet und deshalb von der EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht wird.

 

Orbáns Haltung, geprägt von europäischer Weitsicht, sollte gerade in Deutschland gewürdigt werden, da Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland fernzuhalten versucht.“

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Der Bürgermeister hat Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW in die Tagesordnung des Hauptausschusses als vom Rat gebildeter Beschwerdeausschuss (vgl. § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz) aufzunehmen.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat am 29. September 2015 einen Schnellbrief an seine Mitgliedskommunen in der Sache „Anregung der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Victor Orbáns“ verteilt:

 

„Der Vorsitzende der Republikaner NRW hat offenbar an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Victor Orbán gestellt. Er begründet diesen Antrag mit der Flüchtlingspolitik Ungarns.

 

Aus unserer Sicht ist der Antrag der Republikaner unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Daher sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem/der Bürgermeister/in kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.“

 

Der Städte- und Gemeindebund verweist in seinem Schnellbrief auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (2 L 272/12) und auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW (15 E 24/15).

 

Aus den vorgenannten Entscheidungen folge - so der Städte- und Gemeindebund -, dass die Eingabe der Republikaner zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden soll; dieser kann die Eingabe dann als unzulässig zurückweisen.


Beschlussentwurf:

„Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Landesverbandes der Republikaner zur Verleihung des Erkelenzer Ehrenbürgerrechts an Victor Orbán wird hiermit zurückgewiesen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.