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Vorlage - 0/51/173/2015  

 
 
Betreff: Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015-2016
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.03.2015 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Angebot an Betreuungsplätzen  
Kindpauschalen 20152016  

Tatbestand:

Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind dem Land jährlich zum 15. März die auf Basis der Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarfe der Kindpauschalen in den einzelnen Betreuungsformen zu melden. Insofern ist die Kindergartenbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben und dem aktuellen Bedarf anzupassen.

Unter Berücksichtigung der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2015/2016 und der bestehenden Nachfrage wurde in Abstimmung mit den Freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz der aus der beigefügten Kindergartenbedarfsplanung ersichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr ermittelt. Die Planung beinhaltet auch das flächendeckende und bedarfsgerechte Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren.

Nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss soll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Land - bis zum 15.03.2015 – der im kommenden Kindergartenjahr bestehende Bedarf mitgeteilt werden. Dieser Bedarf ist Grundlage für die Mitfinanzierung der vorgesehenen Betreuungsplätze durch das Land in Form der nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehenen Kindpauschalen.

Im elektronischen Antragsverfahren bedarf es der Mitteilung, dass dieser formelle Beschluss gefasst worden ist.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2015 als Grundlage für die Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor dem 15.03.2015 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, diese im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird in der Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt. Die Stadt hat gemäß § 20 KiBiz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kindpauschalen zu gewähren. Das Land wiederum gewährt dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss anhand der am 15. März erstellten verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung.

 

Finanzierung der Tageseinrichtungen nach Träger

Träger

Bewilligung durch Kommune

Trägeranteil

Landesanteil

kalkulierter Elternbeitrag

Verbleibender kommunaler Finanzierungsaufwand

Kirchliche Träger

88%

12%

36,5%

19%

32,5%

Andere freie Träger

91%

9%

36,0%

19%

36,0%

Elterninitiative

96%

4%

38,5%

19%

38,5%

Kommune

79%

21%

30,0%

19%

30,0%

 

Die Kindpauschalen für die in der Anlage dargestellten Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/16 betragen 9.774.184,89 €.


Anlagen:

01 Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz

 

02 Kindpauschalen 2015/16

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angebot an Betreuungsplätzen (395 KB)      
Anlage 2 2 Kindpauschalen 20152016 (124 KB)