Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß den Bestimmungen des § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist je eine oder ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat der Stadt Erkelenz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und beratende Ausschussmitglieder und stellvertretende beratende Ausschussmitglieder gewählt. Diese sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Ausschussvorsitzende Frau Honold-Ziegahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
1. Vertreter der Lehrerschaft a) für die Sonderschule Frau Sonderschulkonrektorin Christiana Marie Roob Stellvertreterin: noch nicht benannt
b) für die Gemeinschaftsgrundschulen Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer Stellvertreterin: noch nicht benannt
c) für die Katholischen Grundschulen Frau Rektorin Hedwig Michalski Stellvertreterin: Frau Konrektorin Katja Gerhards
d) für die evangelischen Grundschulen Frau Rektorin Alexandra Hensel
e) für die Hauptschulen Herr Rektor Erich Konietzka Stellvertreterin: Frau Konrektorin Stefanie Singer
f) für die Europaschule der Stadt Erkelenz, Realschule Herr Rektor Willi Schmitz Stellvertreter: Herr Konrektor Markus Monjeamb
g) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Peter Boidol Stellvertreter: Herr Studiendirektor Dr. Emil Deckwirth
h) für das Cusanus-Gymnasium Frau Oberstudiendirektorin Rita Hündgen Stellvertreterin: Herr Studiendirektor Willi Gronenthal
a) für die Katholische Kirche Herr Joachim Ritzka Stellvertreterin: Frau Ursula Rothkranz
b) für die evangelische Kirche Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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