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Vorlage - 0/51/150/2014  

 
 
Betreff: Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Entscheidung
17.09.2014 
1. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Wie sicherlich durch die Medien bereits bekannt ist, steigt die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge in Deutschland auch aufgrund der zahlreichen Krisenherde in der Welt drastisch an. Die Menschen werden nach einem Verteilerschlüssel auf die Bundesländer und in Nordrhein Westfalen nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) den Kommunen nach einem weiteren Verteilungsschlüssel (§ 3 FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen. Seit 2007 besteht auch für Erkelenz die Verpflichtung, Asyl begehrende Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen und für diese Personenkreise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für den Lebensunterhalt (§ 3 AsylbLG), Krankenhilfe (§ 4 AsylbLG) und sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG) zu erbringen.

 

Die nachfolgende Statistik verdeutlicht die Aufnahmezahlen der einzelnen Jahre:

 

 

Aufnahmejahr

Personen

2007

30

2008

13

2009

14

2010

25

2011

27

2012

42

2013

80

2014

(bis zum 01.09.2014)

 

73

 

 

Mit weiteren Zuweisungen ist zu rechnen. Der Aufnahmeschlüssel für die Kommunen wird den Aufnahmezahlen des Landes ständig angepasst. Die Landeseinrichtungen sind überfüllt und die Verteilung erfolgt immer zeitnaher auf die Kommunen.

 

Derzeit werden die Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen in Neuhaus 46 und 46a, in der Wohnanlage Bauxhof und in privaten Wohnungen untergebracht. Auf die Belegung der in den vergangenen Jahrzehnten für die Aufnahme von Asylbewerbern genutzten städtischen Gebäude in Oerath, Bellinghoven und Geneiken wurde entsprechend des bisherigen politischen Willens verzichtet; aus Sicht der Verwaltung sollte dies auch zukünftig gelten.

 

Anfang des Jahres 2014 standen die Aussichten, die in der Wohnanlage Bauxhof untergebrachten Spätaussiedler und ausl. Flüchtlingsfamilien bis Mitte des Jahres in private Wohnungen zu vermitteln. Dies ist auch zum Teil gelungen, acht Familien haben teilweise mit Unterstützung der Stadtverwaltung private Wohnungen gefunden. Allerdings verstärkten sich die Aufnahmeverpflichtungen für Erkelenz besonders in den letzten Monaten, so dass wieder auf die Wohnanlage Bauxhof zurückgegriffen werden musste.

 

Neben den Neuzuweisungen kommen in jüngster Zeit auch vermehrt Flüchtlingsfamilien aus dem ehemaligen Jugoslawien, die bereits in den neunziger Jahren der Stadt Erkelenz zugewiesen waren, wieder nach Erkelenz. Die alte Zuweisung lebt bei einem Asylfolgeantrag wieder auf. Diese Asylverfahren werden regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in ca. vier bis sieben Monaten negativ entschieden, die Familien reisen dann vor einer Abschiebung freiwillig aus, da bei einer Abschiebung ein Einreiseverbot ausgesprochen werden kann. Das Stellen von Asylfolgeanträgen, die anschließende freiwillige Ausreise und das Wiedereinreisen nach nur wenigen Monaten ist nicht selten geworden. Eine Familie ist bereits innerhalb der letzten drei Jahre drei Mal eingereist, abgelehnt, freiwillig ausgereist und wieder eingereist.

 

Um die Aufnahme der ausländischen Flüchtlinge sicherzustellen wurde bereits in den vergangenen Wochen damit begonnen, in dem derzeit bisher als städtische Obdachlosenunterkunft genutzten Haus Neuhaus 48 sechs Räume nebst, Toiletten, Wasch- und Duschräume zur Unterbringung von Flüchtlingen zu sanieren. Dies reicht jedoch alleine nicht aus.

 

Derzeit sind in der Wohnanlage Bauxhof 19 Familien mit 66 Personen untergebracht. Diese müssen bis Ende des Jahres 2014 die Wohnanlage verlassen, da dort eine Klimaschutzsiedlung entstehen wird.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, das derzeit für das Jobcenter genutzte städtische Gebäude Südpromenade 31 ab November für die Unterbringung von ausl. Flüchtlingen zu nutzen. Das Jobcenter zieht ab 01.11.2014 in Räumlichkeiten an der Hermann-Josef-Gormanns-Str. um.

Das Haus in der Südpromenade 31 bietet gute Voraussetzungen. Die vorhandenen Büroräume können mit wenig Aufwand in Wohnräume umgewandelt werden. Auf allen Etagen sind ausreichende Sanitäre Einrichtungen vorhanden. Lediglich Duschmöglichkeiten müssen geschaffen werden. Gemeinschaftsküchen können ebenfalls auf allen Etagen unproblematisch eingerichtet werden. Die Elektrogeräte, die derzeit im Bauxhof Verwendung finden, können dort angeschlossen und das Mobiliar (Tische und Schränke) weiter benutzt werden. Die im Bauxhof vorhandenen Möbel können ebenfalls dort genutzt werden.

 

Weiterhin wird die Verwaltung Familien in private Wohnungen vermitteln. Dies ist jedoch nur begrenzt möglich.

 

Neben der aktuellen Verpflichtung zur Aufnahme der ausländischen Flüchtlinge wird zukünftig auch die Betreuung der Asylbewerber in den Fokus des Handelns der Verwaltung gestellt. Zudem wird ein Konzept zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen von der Verwaltung vorbereitet, dass zukünftig Grundlage für die räumliche Unterbringung werden soll. Dies Konzept sollte sich ausrichten an dem politischen Grundkonsens der vergangenen Jahre:

 

  • Keine Zentrierung der Unterbringung auf einen Standort; Verteilung auf mehrere Standorte
  • Verstärktes Bemühen zur Anmietung privaten Wohnraums

Beschlussentwurf:

„(1)Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

(2)Die Gebäude Neuhaus 48 und Südpromenade 31 sollen mittelfristig für die Unterbringung von ausl. Flüchtlingen genutzt werden.

(3)Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung weiterer Zuweisungen ein langfristiges Konzept zu entwickeln. Dabei sind dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten vorrangig zu prüfen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

  • Umbau des Obdaches, Neuhaus 48, 83.945.00 €, dafür stehen Mittel im Haushalt bereit.
  • Die Kosten für die Herrichtung des Hauses, Südpromenade 31, können derzeit noch nicht beziffert werden.