Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Im Regionalbeirat der NEW-AG sind bisher für die Stadt Erkelenz vertreten:
Ist mehr als ein Mitglied zu benennen, so muss nach § 113 GO NRW der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu den benannten Mitgliedern gehören.
Der 1. Sitz würde bei einer Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer aller Voraussicht nach auf die CDU-Fraktion entfallen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende Mitglieder für den Regionalbeirat der NEW-AG:
.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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