Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.
Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen benannt.
Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums; sein Sitz zählt nicht zu den beiden beratenden Sitzen gem. § 14 Buchstabe c) der Satzung.
Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die beiden beratenden Vertreter/innen vorliegen sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.
Die Sitzverhältnisse im aktuellen Rat weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:
CDU: 1 SPD und B 90/Grüne: Einigung oder Los über 1 Sitz
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende beratenden Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung:
Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist gemäß Stiftungssatzung geborenes Mitglied des Kuratoriums.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||