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Vorlage - A 10/043/2014  

 
 
Betreff: Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
02.07.2014 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

  1. Wahl zum Beigeordneten

 

Mit Bestellungsurkunde vom 06.11.2006 wurde Herr Dr. Hans-Heiner Gotzen für eine zweite Amtszeit von 8 Jahren, und zwar mit Wirkung ab dem 01.01.2007, zum Beigeordneten der Stadt Erkelenz ernannt, nachdem der Rat der Stadt Erkelenz Herrn Dr. Gotzen in seiner Sitzung am 27.09.2006 einstimmig wiedergewählt hatte.

 

Die Wahlzeit zum Beigeordneten endet somit mit Ablauf des 31.12.2014.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen Beigeordnete frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle (Ablauf der Wahlzeit) wiedergewählt werden. Aufgrund § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und auch eine zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Für Herrn Dr. Gotzen steht also die zweite Wiederwahl an, die er annehmen muss, wenn diese Wahl denn durch Wahlbeschluss bis spätestens am 30.09.2014 erfolgt.

 

Bei Wiederwahlen kann von einer Ausschreibung der Stelle abgesehen werden.

 

Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 GO NRW (Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit) in öffentlicher Sitzung.

 

  1. Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters

 

Mit Ernennungsurkunde vom 06.11.2006 wurde Herr Dr. Gotzen zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (Erster Beigeordneter) bestellt. Diese Ernennung erfolgte unbefristet, ist aber an die Ernennung zum Beigeordneten gebunden. Bei einer Wiederwahl vor dem 01.01.2015 bleibt Herr Dr. Gotzen deshalb weiterhin ununterbrochen der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters. Eines neuen Beschlusses des Rates nach § 68 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung bedarf es deshalb nicht.


Beschlussentwurf:

„Herr Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen wird hiermit für die Amtszeit vom 01.01.2015 - 31.12.2022 gemäß § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum Beigeordneten der Stadt Erkelenz  gewählt.

 

Die bestehende Bestellung zum allgemeinen Vertreter (Erster Beigeordneter) des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz wird hiermit bestätigt.

 

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Veränderungen.