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Vorlage - A 10/020/2014  

 
 
Betreff: Benennung der Ausschussvorsitzenden bzw. Durchführung des Zugreifverfahrens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.06.2014 
1. konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es:

 

„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. …“

 

Anmerkung:

Der Bürgermeister ist geborener Vorsitzender bzw. die Bürgermeisterin ist geborene Vorsitzende des Hauptausschusses (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Sein/e bzw. ihr/e Stellvertreter/in/nen als Vorsitzende/r des Hauptausschusses wird/werden vom Hauptausschuss aus dessen Mitte gewählt. – Der Hauptausschussvorsitz wird beim Zugreifverfahren auf die anderen Ausschussvorsitze nicht angerechnet.

 

Tabelle der Höchstzahlen der einzelnen Fraktionen

 

Sitzzahl dividiert durch …

CDU

B 90/Grüne

SPD

FDP

Bürgerpartei

FW-UWG

 

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

Sitze

Rang

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuzugreifen ist auf die nachfolgend genannten Ausschussvorsitze / stellv. Ausschussvorsitze:

 

A)    Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

B)    Bau- und Betriebsausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

 

C)    Schulausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

D)    Braunkohlenausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

E)    Ausschuss für Umweltschutz und Soziales:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

F)     Ausschuss für Kultur und Sport:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

G)   Wahlprüfungsausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

H)    Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

I)       Ausschuss für Senioren:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

J)     Personalausschuss:

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..

 

K)    Partnerschaftskomitee (kein Ratsausschuss):

 

Vorsitzende(r): ……………………..  Stellv. Vorsitzende(r): ………………………..


Beschlussentwurf:

 

Anmerkung: Es ist kein Beschluss zu fassen. Die Fraktionen einigen sich auf die Verteilung der Ausschussvorsitze oder sie greifen im Zugreifverfahren nach d’Hondt auf die freien Ausschussvorsitze zu.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.