Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/877/2013  

 
 
Betreff: Besetzung der Ausschüsse und Gremien
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.05.2013 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FW UWG - Besetzung BZA Kückhoven  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die FW-UWG teilt mit Schreiben vom 16.04.2013 mit, dass Herr Jochen Breuers, bis dato für die Bank von FW-UWG-Fraktion beratendes Mitglied im Bezirksausschuss Kückhoven, aus persönlichen Gründen sein Mandat zur Verfügung gestellt habe.

 

Beratende Mitglieder, die aufgrund des § 58 Abs. 1 Sätze 7 - 10 Gemeindeordnung (GO) NRW einem Ratsausschuss angehören, können von der entsendenden Fraktion jederzeit ohne ihr notwendiges Einverständnis abgerufen werden. Insofern ist eine persönliche Rücktrittserklärung im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Die notwendige Beschlussfassung kann mit einfacher Mehrheit erfolgen.

 

Die Fraktion von FW-UWG schlägt mit eingangs näher bezeichnetem Schreiben als Nachfolger für Herrn Breuers als beratendes Ausschussmitglied nach § 58 Abs. 1 Sätze 7 - 10 GO NRW Herrn Wilfried Ciupa, Im Bonental 7, Erkelenz-Kückhoven, vor.

 

Die notwendige Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass für Herrn Ciupa die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestellung durch den Rat (Mandatsfähigkeit/Kommunalwahlgesetz) aktuell gegeben sind. Auch erfüllt Herr Ciupa die Voraussetzung gem. § 12 Abs. 3 Hauptsatzung, wonach sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger der Bezirksausschüsse im Stadtbezirk, dessen Bezirksausschuss sie angehören wollen, mit einzigem oder Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen.

 

Neben der vorgenannten Umbesetzung beantragt die FW-UWG ferner eine Änderung der Verhinderungsvertretung für den in Rede stehenden BZA-Sitz. Bislang sind als Verhinderungsvertretung in folgender Reihenfolge genannt: 1. RH Moll, 2. RH Hübgens. Die FW-UWG beantragt nun, diese Vertretungsfolge wie folgt zu ändern: 1. RH Hübgens, 2. RH Moll. Auch gegen diese Veränderung gibt es keine rechtlichen Bedenken.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil (§ 40 Abs. 2 GO NRW).

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Hiermit werden folgende Änderungen in den Ausschussbesetzungen beschlossen:

 

Lfd. Nr.

Gremium

Änderung

01.

Bezirksausschuss Kückhoven

Anstelle des bisherigen sachkundigen Bürgers Jochen Breuers wird hiermit Herr Wilfried Ciupla, Im Bonental 7, Erkelenz, als beratendes Ausschussmitglied gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 - 10 GO NRW bestellt.

02.

Bezirksausschuss Kückhoven

Die Reihenfolge in der Verhinderungsvertreterschaft für den Sitz des sachkundigen Bürgers/einer sachkundigen Bürgerin für die Bank der Stadtratsfraktion FW-UWG (lfd. Nr. 01. dieses Beschlusses) wird wie folgt geändert:

1. Ratsherr Otto Hübgens;

2. Ratsherr Christopher Moll.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Antrag der FW-UWG vom 16.04.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag FW UWG - Besetzung BZA Kückhoven (175 KB)