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Vorlage - A 10/876/2013  

 
 
Betreff: Antrag vom 10.04.2013 der Stadtratsfraktion FW-UWG "Resolution an den Kreistag des Kreises Heinsberg" zur Kostensenkung für den Bereich der kreispolitischen Gremien
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.05.2013 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FW UWG - Resolution an den Kreistag des Kreises HS  

Tatbestand:

Tatbestand:

Antragsinhalt

 

Mit Antrag vom 10.04.2013 beantragt die Stadtratsfraktion von FW-UWG:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz verfasst eine Resolution, in der die politischen Vertreter im Kreistag aufgefordert werden, dringend die Kosten für die politischen Gremien zu senken und sie dem durchschnittlichen Niveau der kreisangehörigen Städte und Gemeinden anzupassen.“

 

Die Stadtratsfraktion von FW-UWG begründet ihren Antrag damit, dass die Ausgaben des Kreises Heinsberg im Rahmen der Kreisumlage direkten Einfluss auf die Haushaltssituation der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben würden. Sehe man sich die Ausgaben der Stadt Erkelenz im Bereich der politischen Gremien an und vergleiche diese mit den Ausgaben des Kreises Heinsberg, so werde man feststellen, dass es hier extrem große Unterschiede gebe. Für die Fraktion FW-UWG sei es nicht nachvollziehbar, dass im Kreistag derart hohe Beträge anfallen und auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gezahlt würden. Der Kreistag habe einen Sparbeschluss zu den Personalausgaben verabschiedet; auch die Politik selbst müsse ihren Beitrag leisten.

 

 

Grundsätzliche Anmerkungen zum Antragsverfahren

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Kreises und damit für die Festsetzung der Kreisumlage ist der Kreistag. Alle im Kreistag vertretenen politischen Strömungen können hier über ihre Fraktionen an unmittelbarer und entscheidungsberechtigter Stelle Einfluss nehmen. Damit wäre die direkte und erfolgversprechendste Einflussnahmemöglichkeit jene unmittelbar über die Kreistagsmitglieder.

 

Als weitere Instrumente der Beteiligung sieht die Kreisordnung das Recht vor, dass ein jeder sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag wenden kann (§ 21 KrO NRW).

 

Ferner können Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten im Kreis wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Kreistag über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 4 vom Hundert der Einwohner des Kreises unterzeichnet sein, höchstens jedoch von 8.000 Einwohnern (§ 22 KrO NRW).

 

Eine Stadt- oder Gemeinderatsresolution, die absolut unverbindlich für den Kreistag wäre, wäre hierbei im Kontext der vorgenannten Instrumente als sog. Anregung und Beschwerde nach § 21 einzuordnen.

 

Außerdem ist zu bedenken, dass der Erlass einer Resolution erst dann empfohlen werden kann, wenn die in ihr geforderten Aussagen mit Daten belegt sind. Der erste Schritt bestände also darin, die Verwaltung zu beauftragen, diese Daten zu erheben.

 

Im Vorfeld eines solchen arbeitsintensiven Schrittes hat die Verwaltung einige hier bereits vorliegende Daten zusammengestellt, die dem Rat einen ersten Überblick verschaffen können.

 

 

Anmerkungen zum Vergleich im Produktbereich „Politische Gremien“/Aufwandsentschädigung (anhand einer Gegenüberstellung Kreis Heinsberg – Stadt Erkelenz)

 

Basisdaten zum Vergleich ‚Kreis Heinsberg/Stadt Erkelenz‘:

 

 

Kreis Heinsberg

Stadt Erkelenz

 

Anzahl der Mandate

54

44+ 6 Überhangmandate

Anzahl der Fraktionen

6

7

Basisaufwandsentschädigung je Mitglied und Monat gemäß EntschVO NRW

394,80 EUR

259,10 EUR

Anzahl der erhöhten Aufwandsentschädigungssätze lt. GO / KrO und EntschVO NRW

21,5

21,5

Summe Aufwandsentschädigungen (ohne Sitzungsgelder SKB und ohne Fahrtkosten)

357.688,80 EUR

222.307,80 EUR

 

Hinweis: Auf die Zahlung der Aufwandsentschädigungen besteht bekanntlich ein Rechtsanspruch, der nicht verkürzt werden kann.

Ein Vergleich zwischen Kreisen und kreisangehörigen Kommunen findet allerdings nicht erst, aber spätestens doch in den strukturellen Unterschieden, z. B. bezüglich der Fahrtkostenerstattungen aufgrund der erheblich größeren Distanzen im Kreisgebiet, seine Grenzen.

Eine Detailaufbereitung dieser Unterschiede wäre für die Stadt Erkelenz mit nicht unerheblichen Vor-/Erhebungs- und Auswertungsarbeiten verbunden. Dies gilt natürlich erst recht, sollte dem Wortlaut des Antragstextes von FW-UWG gefolgt werden und zur Gegenüberstellung in einem ersten Arbeitsschritt das durchschnittliche Niveaualler 10kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezüglich der komplexen Fragestellung von hier erhoben werden müssen (wenn der Rat dem Wortlaut des vorliegenden Antrags folgen würde).


Anmerkungen zum Vergleich im Produktbereich „Politische Gremien“/Zuwendung zur Geschäftsführung der Fraktionen (anhand einer Gegenüberstellung Kreis Heinsberg – Stadt Erkelenz)

 

Zahlenmaterial des Kreises liegt hier als summarischer Wert aufgrund des Kreishaushaltsplanes 2013 vor (Fraktionszuwendungen Kreis: 139.650 EUR; Stadt Erkelenz: 25.441,80 EUR).

 

Bei einer ersten Betrachtung sind die abweichenden Strukturen und Größenordnungen zu beachten. Kreistagsfraktionen beschäftigen häufig – was ihnen gesetzlich auch zusteht - Kreisgeschäftsführer/innen in Voll- oder Teilzeit. So ist es auch beim Kreis Heinsberg der Fall. Je nach Fraktionsgröße werden beim Kreis Heinsberg Fraktionsgeschäftsführer/innen von den Fraktionen beschäftigt: CDU in Vollzeit, SPD mit Halbtagsstelle, B 90/Die Grünen und FDP mit je ¼-Stelle sowie Freie Wähler (UB-UWG) und Die Linke mit je 1/8-Stelle. Diese Personalkosten beliefen sich in 2012 auf insgesamt ca. 113.000 EUR.

 

Die Geschäftsführungsmittel je Fraktionsmitglied belaufen sich auf 35,79 EUR/Monat (Vergleich Stadt Erkelenz: Sockelbetrag je Fraktion 76,69 EUR/Monat und je Mitglied 30,68 EUR/Monat). Diese Aufwendungen entsprechen damit in etwa den in Erkelenz gewährten Mitteln.

 

 

IKVS-Vergleiche

 

Zur weitergehenden Betrachtung der Angelegenheit bietet sich über die oben gemachten grundsätzlichen Aussagen hinaus eine Einbeziehung der Kennzahlenvergleiche aus der Plattform „IKVS“ (Interkommunale Kennzahlenvergleiche) an. Bekanntlich gehört die Stadt Erkelenz diesem Vergleichskreis an und informiert ihre Politik über allris.net über die Ergebnisse. Zwar können von hier aus in IKVS keine Werte für den Kreis Heinsberg ausgelesen werden, doch konnten diese Werte von hier unter Hinzuziehung der Planwerte des Kreises Heinsberg für das Jahr 2013 – wie nachfolgend tabellarisch dargestellt – ermittelt/berechnet werden:

 

Aufwendungen ehrenamtliche Tätigkeit für Politik je Einwohner/in in EUR

 

Kreise nach IKVS (6)

(Mittelwert)

Kreis Heinsberg

(mit Einwohnerstand iT.NRW 30.06.2012)

 

Stadt Erkelenz

(Planwert)

3,03

1,59

5,35

 


Fraktionszuwendungen je Kreistags-/Ratsmitglied in EUR

 

Kreise nach IKVS (6)

(Mittelwert)

Kreis Heinsberg

(mit Einwohnerstand iT.NRW 30.06.2012)

Stadt Erkelenz

(Planwert)

1.538,43

2.586,11

550,--

 

 

Aufwand für Politik je Einwohner/in in EUR

 

Kreise nach IKVS (6)

(Mittelwert)

Kreis Heinsberg

(mit Einwohnerstand iT.NRW 30.06.2012)

Stadt Erkelenz

(Planwert)

3,64

2,14

6,08

 

 

Resümee

 

Aufgrund der vorgenannten Darstellung bittet die Verwaltung darum, von einer detaillierteren Erhebung und Auswertung abzusehen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass ein Vergleich zwischen Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden kaum belastbare Erkenntnisse hervorbringen würde. Besser ist es, Kreise mit Kreisen zu vergleichen.

 

Auch würde die Beauftragung der Verwaltung zur Ermittlung der notwendigen Daten bei allen anderen 9 kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit sich notwendigerweise anschließenden Erörterungen der Ursachen für lokale Abweichungen und Differenzen eine erhebliche Arbeitskraft binden. Vor dem Hintergrund der bekannten engen Personaldecke sollte dies berücksichtigt werden.

 

Wenn man aus der politischen Betrachtung heraus zu dem Ergebnis gelangt, doch eine Resolution an den Kreistag richten zu wollen, könnte diese natürlich auch mit der Zielrichtung formuliert werden, dass die Kreise generell aufgefordert werden, nicht nur Kennzahlenvergleichen beizutreten, sondern auch in für sie offene Kennzahlenvergleiche mit anderen Kreisen einzutreten und der eigenen Politik die Ergebnisse darzulegen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„ …….. “

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von der Auftragserteilung.

Anlage:

Anlage:

Antrag vom 10.04.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag FW UWG - Resolution an den Kreistag des Kreises HS (234 KB)