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Vorlage - A 10/849/2013  

 
 
Betreff: Delegiertenbestellung (einschließlich Nachrücker/innen) für die Verbandsversammlung des Niersverbandes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2013 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz ist Mitglied des Niersverbandes. Die laufende Amtszeit der Delegierten der Verbandsversammlung des Niersverbandes wird mit Ablauf des 28.04.2013 enden. Gemäß Niersverbandsgesetz (NiersVG) sind die Delegierten für die nächste sich anschließende Amtszeit in den letzten drei Monaten vor Beendigung der laufenden Amtszeit zu benennen, wobei Wiederwahl und Wiederberufung zulässig sind.

 

Die Verbandsversammlung des Niersverbandes, die nach § 6 Abs. 1 der Niersverbandssatzung (NiersVS) aus höchstens 76 Delegierten besteht, setzt sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:

 

  1. Delegierte nach § 12 Abs. 2 NiersVG, die von den Mitgliedern entsprechend der auf sie entfallenden vollen Beitragseinheiten zu entsenden sind,
  2. Delegierte nach § 12 Abs. 3 NiersVG, die von den Stimmgruppen nach § 6 Abs. 3 Satz 1 NiersVS zu wählen und zu entsenden sind    und
  3. eine Delegierte oder ein Delegierter nach § 12 Abs. 4 NiersVG, die oder der gewähltes Mitglied der Landwirtschaftskammer ist und von dieser entsandt wird.

 

Zur Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden vollen Beitragseinheiten und der zu einem Zusammenschluss von Mitgliedern zu Stimmgruppen berechtigenden Beitragsteileinheiten der einzelnen Mitglieder hat der Vorstand im Dezember 2012 gemäß § 13 Abs. 7 Satz 1 NiersVG eine Liste aufgestellt, in der die Mitglieder, ihre zu  berücksichtigenden Jahresbeiträge, die zugehörigen vollen Beitragseinheiten und die Beitragsteileinheiten aufgeführt sind.

 

Gemäß dieser Ermittlung steht der Stadt Erkelenz keine volle Betragseinheit, aber immerhin mit 0,9660 Beitragsteileinheiten doch nahezu eine ganze Beitragseinheit zu.

 

Bis zum 05.04.2013 sind die Mitglieder von der Geschäftsstelle des Niersverbandes aufgerufen, eine der auf sie entfallenden vollen Beitragseinheiten entsprechende Anzahl an Delegierten mit Namen, Anschrift und ausgeübter Funktion schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Verbandsrates zu benennen.

 

Dieser Schritt kann durch die Stadt Erkelenz somit nicht erfolgen, da die Stadt

– wenn auch nur knapp – nicht über eine volle Beitragseinheit verfügt.

 

Mit Schreiben vom 08.01.2013 hat der Bürgermeister der Stadt Erkelenz dem Niersverband mitgeteilt, dass die Stadt Erkelenz aufgrund ihrer hohen Beitragsteileinheiten in der noch laufenden Amtsperiode mit einem Sitz in der Verbandsversammlung vertreten ist und dies auch für die kommende Amtszeit anstrebe.

 

Insofern wurde der Niersverband gebeten, die noch benötigten geringen Beitragsteileinheiten zur Arrondierung eines kompletten Erkelenzer Sitzes aus nicht verbrauchten Beitragsteileinheiten anderer Mitglieder der Mitgliedsgruppe heranzuziehen.

 

Nachdem am 05.02.2013 die sog. Ausschlussfrist endete, nach der Mitglieder einer Einbringung ihrer nicht verbrauchten Beitragsteileinheiten in ihre Stimmgruppe widersprechen konnten, wurde vom Haupt- und Personalamt erneut Kontakt mit der Geschäftsstelle des Niersverbandes aufgenommen, um die Chancen der Gewinnung freier Beitragsteileinheiten für Erkelenz abzuklären.

 

Als Ergebnis dieser Konsultation teilte der Niersverband der Stadt Erkelenz am 06.02.2013 folgendes mit:

 

„Auch für die kommende Amtsperiode der Verbandsversammlung beabsichtigen wir, den Verbandsmitgliedern in der Mitgliedergruppe der Städte und Gemeinden die Vorabstimmung eines einheitlichen Wahlvorschlages für die Wahl der Delegierten der betreffenden Stimmgruppe zu empfehlen. Diesbezüglich wird unsere Empfehlung mit Blick auf die Stadt Erkelenz (0,9660 Beitragsteileinheiten) einen Wahlvorschlag beinhalten, gemeinsam mit Titz (0,1155 Beitragsteileinheiten) und Bedburg (0,0010 Beitragsteileinheiten) einen Wahlvorschlag zur Wahl der Stimmgruppendelegierten, die durch alle in der Stimmgruppe vertretenen Verbandsmitglieder gewählt werden, zu unterbreiten. Unsere entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen werden wir Anfang der kommenden Woche versenden können. Sofern alle Mitglieder in der Stimmgruppe der gemeindlichen Verbandsmitglieder – den Empfehlungen des Verbandes folgend -  entsprechend vorabgestimmte Wahlvorschläge einreichen und gegebenenfalls auch entsprechend wählen, wird die Stadt Erkelenz sich mit ihrem Wahlvorschlag voraussichtlich durchsetzen.“

 

Weiter weist der Niersverband nochmals darauf hin, dass zur Wahl als Stimmgruppendelegierte – die als solche betrachtet also nicht Delegierte des Verbandsmitgliedes sind, dem sie angehören, sondern Delegierte der Stimmgruppe – nur Mitglieder des Rates vorgeschlagen werden können.

 

Die vorgenannte Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen hat die Stadt Erkelenz am 13. Februar 2013 erreicht, so dass nun die Wahl des/der Delegierten durch den Rat erfolgen sollte.

 

Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen empfiehlt die Verwaltung zu bedenken, dass die Amtsperioden des Wasserverbandes ‚Niersverband‘ nicht zeit- bzw. deckungsgleich mit der Wahlperiode der kommunalen Vertretungen (Räte) sind. Sollte ein nun vorgeschlagenes und vom Rat entsandtes Ratsmitglied möglicherweise nach der nächsten Kommunalwahl nicht mehr dem Rat der Stadt Erkelenz angehören oder aus anderen Gründen vorzeitig aus dem Rat ausscheiden, so wird dringend empfohlen hierfür jetzt die notwendige Vorsorge für eine dann weitergehende Vertretung der Stadt Erkelenz in der Verbandsversammlung zu treffen. Nachbestellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind gemäß Satzung des Niersverbands nicht vorgesehen, so dass mit der jetzigen Bestellung bereits jetzt ein/e – besser noch ein/e weitere/r – mögliche/r Nachrücker/in (für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens des jetzt entsandten Mitglieds), vom Rat bestellt und dem Niersverband benannt werden sollte/n. Eine Nachbestellung, insbesondere nach der Kommunalwahl 2014, ist nicht zulässig.

 

Ausschlussfrist zur Einreichung der schriftlichen Wahlvorschläge der Stadt durch den Bürgermeister beim Niersverband ist der 15. März 2013.

 

Zuständig für die Bestellung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Die Bestellung durch den Rat der Stadt Erkelenz erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich in offener Abstimmung.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit zum Delegierten/zur Delegierten für die Verbandsversammlung des Niersverbandes (Amtsperiode ab 2013)

RF / RH ……………..….

 

Als Nachfolger für das vorgenannte Verbandsmitglied werden in der nachbezeichneten Reihenfolge hiermit bestellt:

1. RF / RH ….…………..

2. RF / RH ……………...“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine