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Vorlage - A 63/238/2013  

 
 
Betreff: Sanierung des Alten Rathauses mit Erneuerung des Schieferdaches und Beleuchtung der offenen Arkaden und der Fassade
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
21.02.2013 
27. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Das historische Rathaus, das zu den bedeutenden Denkmälern der Stadt Erkelenz zählt entstand nach dem großen Stadtbrand in den Jahren 1541-46 und es gehört zu den besten Bauzeugnissen spätgotischer Profanarchitektur am Niederrhein. Sein Vorbild scheint das Alte Rathaus in Amsterdam gewesen zu sein.

Zu den charakteristischen Merkmalen und Besonderheiten zählt die offene Bogenhalle, die zugleich als Markthalle und Gerichtsort diente. Aus denkmalpflegerischer Sicht empfehle ich das Festhalten an der offenen Halle, die im Rheinland Seltenheitswert genießt.“ (Zitat aus der Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Frau Octavia Zanger, heute Amt für Denkmalpflege im Rheinland)

 

Auf dieser Grundlage wurde nach intensiver Beratung am 23.09.2010 im Bau und Betriebsausschuss folgender Grundsatzbeschluss gefasst: „Die zwei mittleren, durch Einbauten geschlossenen Arkaden des alten Rathauses sollen wieder geöffnet werden. Die Trafo-Station wird im näheren Rathaus Umfeld versetzt. Die Fassade und die Bogenhalle soll mit einem Lichtkonzept ausgeleuchtet werden. Die Gesamtmaßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Förderung aus dem Denkmalprogramm und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Finanzplan 2011. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung aus Denkmalpflegemitteln für das Denkmalprogramm 2011 zu stellen und zu prüfen, inwieweit eine barrierefreie Nutzung des alten Rathaus gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die historischen Fensterläden wieder hergestellt werden können.“

 

Am 28.09.2010 wurde der Antrag auf Förderung zum Denkmalförderungsprogramm 2011 des Landes NRW angemeldet. Mit Schreiben vom 21.03.2011 stellte die Bezirksregierung eine Förderung in Höhe von 14.500,00 € in Aussicht. Denkmalpflegerische Kosten in Höhe von 29.000,00 € wurden anerkannt.

Mit Schreiben vom  04.08.2011 wurde die Zuwendung in der genannten Höhe von der Bezirksregierung bewilligt.

 

In der Inforunde am 30.06.2011 mit den Fraktionsvorsitzenden und den stellvertretenden Bürgermeisterinnen hat der Technische Beigeordnete einen ausführlichen Sachstand zu den Prüfaufträgen und den Umsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen gegeben. Grundsätzlich war man sich einig darüber, dass die Frage der barrierefreien Nutzung des alten Rathauses wichtig ist, aber im Zusammenhang mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten nicht zeitgleich angegangen werden sollte. Die Wiederherstellung der historischen Fensterläden wird seitens des Amtes für Denkmalpflege nicht befürwortet.

 

Ergänzend zu den im Beschluss vom 23.09.2010 bereits dargestellten Sanierungsarbeiten wurde im Jahr 2012 durch das Hochbauamt festgestellt, dass auch die Schiefer-Dacheindeckung des alten Rathauses ebenfalls dringend sanierungsbedürftig ist. Es handelt sich um die noch vorhandene Nachkriegseindeckung. Vor dem Hintergrund der geplanten Fassadensanierung macht eine gemeinsame Durchführung der Maßnahmen Sinn.

 

Die geschätzten Baukosten für die Umsetzung des Beschlusses vom 23.09.2010 belaufen sich für das Öffnen der Arkaden, die Fassadensanierung und das Beleuchtungskonzept auf ca. 170.000,00 €. Die Sanierung des Schieferdaches wird nach der Kostenschätzung ca. 95.000,00 € kosten.

 

Am 28.09.2012 meldete die Stadt Erkelenz, Hochbauamt/ Untere Denkmalbehörde einen Nachtrag zum Denkmalförderungsprogramm 2013 des Landes NRW für die Sanierung und Neueindeckung des Daches. Bereits am 28.12.2012 wurde die Zuwendung über 46.000,00 € von der Bezirksregierung Köln bewilligt, sodass für die Gesamtsanierung des alten Rathauses insgesamt 60.500,00 € an Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Fördermittel müssen im Jahr 2013 eingesetzt werden.

 

Die Sanierungsmaßnahmen sollen unmittelbar nach dem Baubeschluss ausgeschrieben werden. Die Trafo-Station  wird von dem Betreiber NEW auf eigene Kosten versetzt. Des Weiteren soll der Blick aus der bisher geschlossenen Treppenvorhalle durch eine Verglasung direkt in die Bogenhalle möglich werden.

 

Das Beleuchtungskonzept sowohl für die Bogenhalle als auch für die Fassade wurde mit dem Ingenieurbüro RKS Consult GmbH, Maastrichter Str. 10, 41812 Erkelenz erarbeitet und wird im Anschluss an die Sitzung vor Ort vorgestellt.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit )

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit )

„Im Zusammenhang mit der Fassadensanierung werden die zwei mittleren, durch Einbauten geschlossenen Arkaden des alten Rathauses wieder geöffnet. Die Fassade und die Bogenhalle wird mit einem Lichtkonzept ausgeleuchtet. Zusätzlich wird die Sanierung und Neueindeckung des Daches in Schiefer durchgeführt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2013 sind im Teilergebnisplan Produkt 040100 für die Sanierung des alten Rathauses 171.00,00 € und für die Erneuerung des Schieferdaches des alten Rathauses 93.000,00 € eingestellt. Dem gegenüber stehen geplante Einnahmen in Höhe von 60.500,00 € an Fördermitteln.