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Vorlage - A 61/251/2013  

 
 
Betreff: Handlungskonzept Wohnen Erkelenz
hier: Vorstellung der Erarbeitungsergebnisse des Handlungskonzeptes Wohnen und Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
19.02.2013 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.05.2011 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Verwaltung mit der Erstellung eines Handlungskonzeptes Wohnen für die Stadt Erkelenz, mit der Bearbeitung sollte ein externer Gutachter beauftragt werden.

 

Das Handlungskonzept Wohnen wurde unter Beteiligung von in der Wohnungswirtschaft tätigen Akteuren und Institutionen zwischenzeitlich erarbeitet.

 

In der Sitzung sollen die wesentlichen Ergebnisse des Handlungskonzeptes Wohnen durch das beauftragte Gutachterbüro InWIS –Forschung und Beratung GmbH, Bochum vorgestellt und das Handlungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.

Ergebnisse aus dem Handlungskonzept Wohnen sollen u. a. in informellen Stadtentwicklungsplanungen, in der Bauleitplanung und in der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung finden.

 

Das Handlungskonzept Wohnen wurde mit der Zielstellung eines integrierten Konzepts erarbeitet, vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bis 2030 liegen damit Aussagen zur quantitativen und qualitativen Entwicklung der Wohnungsnachfrage bzw. dem Wohnungsangebot und konkrete Bedarfszahlen für den Wohnungsmarkt vor.

Für die zukünftige Wohnbauentwicklung werden im Handlungskonzept Wohnen neben Hinweisen zur Einbeziehung von Akteuren und Institutionen am Wohnungsmarkt Empfehlungen zum Mietwohnungsmarkt, dem Wohnen im Alter, dem Wohneigentumsmarkt und Wohnbauflächen vorgelegt.

Als Grundalge für weitere Stadtentwicklungsprozesse in Teilräumen wurden ausgewählte Wohnquartiere in Erkelenz-Mitte und Gerderath hinsichtlich ihrer Standortqualität und Präferenzen der Nachfrage mit dem Ziel analysiert, Fragen zu Potentialen und Defiziten sowie Strategien zur Weiterentwicklung zu beantworten.   

Das Handlungskonzept Wohnen stellt den Auftakt für einen Prozess zur strategischen Weiterentwicklung der kommunalen Wohnungspolitik dar.

Im Handlungskonzept wird darauf hingewiesen, dass für eine effiziente Nutzung der Erkenntnisse aus dem Handlungskonzept eine Fortführung in einem auf die lokale Situation abgestimmten Prozess sinnvoll ist. Hierzu zählt das regelmäßige „Berichtswesen“, mit jährlichen Analysen in Form von „Steckbriefen“ auch für verschiedene räumliche Ebenen sowie unterschiedliche Zeitdimensionen und einem „Wohnungsmarktbericht“ im Abstand von ca. 5 Jahren. Dem regelmäßigen Berichtswesen sollten demografische Kennziffern, soziale und ökonomische Kennziffern und Wohnungsmarktkennziffern unterliegen. Bestandteil dieses Prozesses sollte ein intensiver Kommunikationsfluss mit Marktakteuren sein, ebenso die Einbindung der privaten Eigentümer als zentrale Akteure in dem Prozess.

 

Es ist beabsichtigt sowohl den Kurzbericht „Ergebnisse Handlungskonzept Wohnen“ als auch den umfangreichen „Abschlussbericht Handlungskonzept Wohnen“  der Öffentlichkeit in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

„Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine