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Vorlage - A 66/270/2012  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenbauarbeiten "Graf-Reinald-Straße"
hier: Beschluss über Art und Umfang der Maßnahme
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
21.06.2012 
22. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Kanalsanierung in der Graf-Reinald-Str. ist eine Sanierungsmaßnahme der im Jahr 2005 aufgestellten Generalentwässerungsplanung. Die bestehende Kanalisation weist auf dem betroffenen Abschnitt diverse Schäden auf. Die Maßnahme ist als investive Sanierungsmaßnahme im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt enthalten. Die bisherigen Haltungsdimensionen werden auf dem gesamten Abschnitt übernommen.

 

Die Straßenbeleuchtung wird im gesamten Bereich erneuert.

 

Nach erfolgter Straßenbewertung weisen über 70% der  Nebenanlagen und Fahrbahnflächen Schäden auf. Die Verkehrsflächen sollen deshalb ebenfalls grundlegend erneuert werden.  Es handelt sich gemäß ‚VEP um eine Anliegerstraße und der betroffene Bereich zwischen „Tenholter Straße“ und „Am Schneller“ soll innerhalb einer Tempo 30 Zone im Trennsystem mit einem Regelfahrbahnquerschnitt von 5,25m ausgebaut werden. Parkmöglichkeiten finden sich dann einseitig im Fahrbahnquerschnitt.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Kanalisation und der Straßenbau Graf-Reinald-Str. in Erkelenz-Mitte sind gem. den Plänen mit den Zeichnungs-Nrn. 645.1.401 und 645.2.401-402 zu erneuern.

Die Planungen sind den Anliegern vorzustellen und zu erläutern.

Die Beleuchtung ist ebenfalls gemäß anzuforderndem Angebot des Konzessionsträgers NEW zu erneuern.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Straßenbauarbeiten sind unter Auftragssachkonto E 12010027 200.000,00 und für die Kanalbauarbeiten unter Auftragssachkonto A 11020051 50.000,00 bereitgestellt.

Für die Erneuerung der Beleuchtung sind unter Auftragssachkonto E 12020004 50.000,00 .

 

Die Straßenbaumaßnahmen sind ebenso wie die Erneuerung und Ergänzung der Beleuchtung gem. KAG beitragsfähig.