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Vorlage - A 10/668/2012  

 
 
Betreff: Genehmigung eines Vertrages mit einem Ratsmitglied
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.03.2012 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2012 unter TOP B 4.3 in nichtöffentlicher Sitzung die Grundstücksangelegenheit Veräußerung der städtischen Liegenschaften Parkweg 2 - 6, Erkelenz an ein Unternehmen, an dem ein Ratsmitglied beteiligt ist, beschlossen.

 

Aus Gründen des Transparenzgebotes sieht die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bei mittelbarer und bei unmittelbarer Beteiligung eines Ratsmitgliedes auf Erwerberseite vor, dass eine Genehmigung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r GO NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zu erfolgen hat.

 

Betroffen ist im konkreten Fall das Ratsmitglied Dr. Arno Lennartz.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Rat nimmt vom Veräußerungsbeschluss des Hauptausschusses (Sitzung am 14.03.2012, TOP B 4.3) zur Veräußerung der städtischen Liegenschaften Parkweg
2 - 6, Erkelenz, an ein Unternehmen, an welchem das Ratsmitglied Dr. A. Lennartz beteiligt ist, Kenntnis.

 

Die Genehmigung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erteilt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

keine