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Tatbestand: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2012 unter TOP B 4.3 in nichtöffentlicher Sitzung die Grundstücksangelegenheit Veräußerung der städtischen Liegenschaften Parkweg 2 - 6, Erkelenz an ein Unternehmen, an dem ein Ratsmitglied beteiligt ist, beschlossen.
Aus Gründen des Transparenzgebotes sieht die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bei mittelbarer und bei unmittelbarer Beteiligung eines Ratsmitgliedes auf Erwerberseite vor, dass eine Genehmigung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r GO NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zu erfolgen hat.
Betroffen ist im konkreten Fall das Ratsmitglied Dr. Arno Lennartz.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Der Rat nimmt vom Veräußerungsbeschluss des Hauptausschusses (Sitzung am 14.03.2012, TOP B 4.3) zur Veräußerung der städtischen Liegenschaften Parkweg
Die Genehmigung gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe r Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erteilt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: keine |
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