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Tatbestand: In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Betriebsleitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr von bisher 1,07 €/m² zum 01.01.2012 auf 0,98 €/m² befestigter Fläche zu senken sowie die Schmutzwassergebühr auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2012 zu belassen.
Insgesamt vermindern sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2012 um ca. 114.500 € gegenüber 2011. Diese Verminderung ergibt sich aus verminderten Aufwendungen im Betriebsaufwand von ca. 46.800 € sowie beim Finanzaufwand von ca. 67.700 €. Sowohl beim Betriebsaufwand als auch beim Finanzaufwand verteilen sich die Kostenverminderungen auf verschiedene Finanzposten. Größtenteils handelt es sich dabei um Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung im Jahre 2011.
Gebührenmindernd wirkt sich bei der Berechnung Schmutzwassergebühr aus, dass nach der Gebührennachkalkulation 2010 eine Gebührenrückstellung von ca. 764.000 € festgestellt werden konnte. Diese soll in drei Schritten gebührenmindernd aufgelöst werden. Für 2012 werden daher zusätzliche Erträge von 416.800 € gebührenmindernd eingeplant. Daraus resultierend wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2012 zu belassen. Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, verbleiben die zu veranlagende Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers ebenfalls auf 0,37 €/m³.
Bei der Niederschlagswassergebühr wurden in 2010 die befestigten Flächen neu ermittelt, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass dadurch ca. 700.000 m² mehr befestigte Flächen ermittelt werden konnten. Dies wirkt sich gebührenmindernd auf die Niederschlagswassergebühr in 2012 aus. Es wird daher vorgeschlagen diese von 1,07 €/m² auf 0,98 €/m² befestigter Fläche zu senken.
Soweit diesem Vorschlag gefolgt wird, können die bereits ohnehin schon landesweit sehr günstigen Abwasserbeseitigungsgebühren nochmals merklich reduziert werden.
Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 8. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Abwassergebührenkalkulation für 2012 8. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004
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