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Tatbestand: Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.
Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.
Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.412.146 Euro und die Erträge auf 10.460.053 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.047.907 Euro.
Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen von 4.197.746 Euro und Auszahlungen in Höhe von 7.425.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 4.055.746 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2012 in Höhe von 1.450.000 Euro veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.
Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.
Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes und der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung zu empfehlen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963), wird:
I. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgestellt:
II. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2011 - 2015 beschlossen.“
Der Wirtschaftsplan 2012 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2011 - 2015 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Wirtschaftsplan 2012 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 2011-2015
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