Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Antrag aus Januar 2010, konkretisiert durch Schriftsatz ohne Datum, eingegangen am 28.09.2010, hat die SPD-Fraktion sinngemäß beantragt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Erkelenz zu erstellen und nach erfolgter Konzepterstellung einen Klimaschutzkoordinator mit der Begleitung der erarbeiteten Maßnahmen zu beauftragen. Nach Beratung im Fachausschuss und im Hauptausschuss hat der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2010 beschlossen, die Verwaltung möge zunächst die Rahmenbedingungen für ein Klimaschutzkonzept und die konkreten Voraussetzungen bis Mitte 2011 erarbeiten.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.07.2011 erfolgte ein Sachstandsbericht zum Bearbeitungsstand. Hier wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsvorlage zu diesem komplexen Thema auf Grund der Stellenbesetzung des Verwaltungsvorstandsbüros zum 01.03.2011 und diverser anderer wahrzunehmender Aufgaben erst im Herbst 2011 erfolgen könne. Im Sachstandsbericht wurde betont, dass auch Alternativen zum Klimaschutzkonzept geprüft würden.
Klimaschutz ist in den letzten Jahren zu einem zentralen gesellschaftsrelevanten Thema geworden. Weiter an Fahrt gewann die öffentliche Diskussion zum Klimaschutz in diesem Jahr durch den vom Bundestag beschlossenen Atomausstieg. Insbesondere den Städten und Gemeinden kommt in Sachen Klimaschutz eine wesentliche Bedeutung zu. Auf Grund der räumlichen Konzentration, der komplexen Strukturen und der unterschiedlichen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe und Industrie, Verkehr, Freizeit) wird ein großer Teil klimarelevanter Emissionen auf lokaler Ebene erzeugt. Gleichzeitig besteht dort ein enormes Einsparpotenzial.
Seit 2008 besteht für Kommunen die Möglichkeit, sich die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten durch fachkundige Dritte im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziell fördern zu lassen. Die Darstellung der Rahmenbedingungen und Voraussetzungen basiert daher zunächst auf der aktuellen Gesetzeslage und der vom BMU erlassenen Förderrichtlinie. Auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW wird anschließend eingegangen.
Im Mittelpunkt eines Klimaschutzkonzeptes stehen Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig zu einer Einsparung von CO²-Emmissionen und zur Senkung von Energieverbräuchen führen können. Sogenannte integrierte Klimaschutzkonzepte sind sektorenübergreifend und werden unter Beteiligung verschiedener Akteure erstellt. Zu den klimarelevanten Sektoren einer Kommune gehören in der Regel die Bereiche öffentliche Gebäude, Straßenbeleuchtung, Privathaushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Abwasser und Abfall. Diese Bereiche müssen in einem Klimaschutzkonzept abgedeckt werden. Der inhaltliche Aufbau eines Klimaschutzkonzepts muss gemäß den Förderrichtlinien den folgenden Anforderungen genügen:
- Erstellung einer stadtweiten Energie- und CO²-Bilanz (als Kurzbilanz [Pflicht] oder detaillierte fortschreibbare Bilanz [optional]) - Sektorspezifische Ermittlung von technischen und wirtschaftlichen CO² Minderungspotenzialen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz - Darstellung, wie die verschiedenen Akteure, die bei der späteren Umsetzung des Klimaschutzkonzepts beteiligt werden sollen, bei der Konzepterstellung eingebunden wurden - Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Prioritäten sowie Kosten- und Zeitplänen - Erstellung eines Controlling-Konzepts - Konzepterstellung für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Im Hinblick auf die Umsetzungsorientierung muss ein Klimaschutzkonzept auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt werden und durch frühzeitige Einbindung breite Akzeptanz bei allen beteiligten Akteuren (Verwaltung, Politik, Bürger, Gewerbe, Handwerk) finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kommune teilweise nur bedingt oder auch keinen Einfluss auf die verschiedenen Sektoren hat, die das Klimaschutzkonzept umfassen.
Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts ist eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen und verschiedenste Personen zu beteiligen. Auf Grund der Komplexität und Neuartigkeit der Aufgabe ist die Konzepterstellung als Projekt durchzuführen. Eine rein verwaltungsinterne Konzepterstellung scheidet auf Grund der dafür fehlenden Personalressourcen aus. Von einer verwaltungsinternen Lösung, insbesondere bei kleinen und mittleren Städten und Gemeinden, rät das Netzwerk ‚Kommunale Klimakonzepte‘, dem 35 Städte und Gemeinden aus NRW angehören, auch ab. Stattdessen ist die Konzepterstellung durch ein externes Ingenieurbüro zu bevorzugen. Dies wird auch in der Praxis von nahezu allen Kommunen, die ein Klimaschutzkonzept erstellen oder erstellt haben, praktiziert, zumal für die Erstellung mit eigenem Personal keine Fördermittel gewährt werden. Auch wenn die Konzepterstellung im Wesentlichen durch ein externes Ingenieurbüro erfolgt, ist die Begleitung durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe erforderlich. Das Ingenieurbüro benötigt eine entsprechend Zuarbeit aus den verschiedenen Fachämtern, Mithilfe bei der Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. in Form von Workshops) und es bedarf auch einer entsprechenden „Kontrolle“ um zu gewährleisten, dass das Konzept tatsächlich auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt ist. Zur verwaltungsinternen Koordinierung der Konzeptarbeit und als Schnittstelle zum externen Ingenieurbüro ist ein fester Ansprechpartner vorzusehen. Die Erfahrungswerte aus der Praxis anderer Kommunen vergleichbarer Größenordnung zeigen, dass hierfür im Durchschnitt eine halbe Stelle vorgesehen werden muss. Darüber hinaus wird bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts zusätzlicher Personalbedarf entstehen. Während die externe Erstellung eines Klimaschutzkonzepts bei entsprechender Priorisierung und Zurückstellung von anderen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal der Verwaltung begleitet werden kann, ist für die schrittweise Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts ein(e) Klimaschutzmanager(in) einzustellen. Sie/Er leistet inhaltliche Zuarbeit sowie fachliche Beratung von Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern. Sie/Er koordiniert, initiiert und setzt einzelne Klimaschutzprojekte um, ist für das einzurichtende Controlling zuständig und plant und führt kommunale Beratungsaktionen durch. Eine Umfrage unter mehreren Städten hat ergeben, dass die Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts oftmals daran scheitert, dass kein(e) adäquate(r) Fachfrau/-mann vorhanden ist, die/der die Umsetzung federführend begleitet. Auf Grund der unterschiedlichen und umfangreichen Handlungsfelder, die in einem Klimaschutzkonzept abgedeckt werden, ist für den/die Klimaschutzmanager/in bis zu eine ganze Stelle erforderlich. Die Einstellung eines Klimaschutzmanagers wurde im Förderjahr 2011 mit bis zu 65 % durch den Bund gefördert.
Hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln ist folgendes zu beachten: Es empfiehlt sich, die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe bereits vor der Antragstellung zu bilden, so dass zunächst Ziele, Untersuchungsrahmen und Handlungsfelder des Klimaschutzkonzepts sowie die Anforderungen an das externe Ingenieurbüro abgestimmt werden können. Darüber hinaus können hier auch bereits die „Werkzeuge“ abgestimmt werden, die später im Rahmen der Konzepterstellung Anwendung finden sollen, z.B. Durchführung von Workshops, Befragungen, Bildung von Arbeitskreisen, Runden Tischen usw. Mit den Arbeitsergebnissen dieser Arbeitsgruppe können wesentlich konkretere und auf die Belange der Stadt Erkelenz abgestellte Angebote externer Ingenieurbüros eingeholt werden, so dass hierdurch auch mit verlässlicheren Kosten kalkuliert werden kann, was für die Antragstellung von Bedeutung ist. Der Aufwand für die Beantragung der Fördermittel ist nach Angaben des Netzwerks ‚Kommunale Klimakonzepte‘ und mehrerer befragter Städte erheblich. Die Antragstellung für das Förderjahr 2012 muss in der Zeit vom 01.01.-31.03.2012 erfolgen. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros sollte nach Angaben des Projektträgers frühestens fünf Monate nach Antragstellung einkalkuliert werden. Die Gesamtprojektdauer liegt in der Regel bei einem Jahr.
Für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts durch ein externes Ingenieurbüro sind für Erkelenz Kosten in einer Größenordnung von ca. 70.000 Euro zu erwarten, zuzüglich der Personalkosten für das in der Arbeitsgruppe und für den Koordinator bereitgestellte Personal der Verwaltung. Für die fachkundige Beratung externer Dritter lag die Förderquote im Jahr 2011 bei bis zu 65 %. Ausgehend von der Förderpraxis der letzten Jahre ist in 2012 vermutlich mit einer erneuten Absenkung der Förderquote zu rechnen. Details hierzu werden voraussichtlich erst im Dezember bekanntgegeben.
Betrachtung vor dem Hintergrund eines Klimaschutzgesetzes NRW
Der Gesetzentwurf eines Klimaschutzgesetzes NRW (KlimaschutzG-E NRW) wurde Mitte Oktober 2011 nach abgeschlossener Verbändeanhörung dem Landtag zugeleitet und in erster Lesung beraten. Der Entwurf ermächtigt die Landesregierung im § 5 zum Erlass einer Rechtsverordnung, um die genauen Anforderungen an Klimaschutzkonzepte zu konkretisieren und Städte und Gemeinden zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu verpflichten. Da die Möglichkeit zur Förderung über die Klimaschutzinitiative des Bundes dann verwehrt sein wird, soll in diesem Falle gleichzeitig ein finanzieller Ausgleich in der Rechtsverordnung geregelt werden. Ob sich die vorgesehene Regelung durchsetzen und zu einer neuen Pflichtaufgabe für die Kommunen führen wird, bleibt abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung der Auffassung, von der Erstellung eines umfangreichen Klimaschutzkonzepts zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Gleichwohl wird die Notwendigkeit gesehen, das Thema Klimaschutz stärker zu besetzen und proaktiv anzugehen. Aus Sicht der Verwaltung stellt die Teilnahme am Programm des European Energy Award® (EEA) eine sinnvolle und mit den vorhandenen (Personal-) Ressourcen umsetzbare Alternative zum Klimaschutzkonzept dar.
Unabhängig hiervon haben sich die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Landrat darauf verständigt, im Bereich kommunaler Klimaschutz Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu nutzen und sich abzustimmen. Zur Vernetzung der Informationen und zum Erfahrungsaustausch soll unter Federführung der Kreisverwaltung zunächst ein Arbeitskreis gegründet werden. Ob im Falle einer eventuell später eintretenden Verpflichtung zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten eine weitergehende Zusammenarbeit in Form einer gemeinsamen Konzepterstellung möglich ist, ist innerhalb dieses Arbeitskreises zu prüfen.
Beim EEA handelt es sich um einen im Wesentlichen von der Kommune selbst getragenen Qualitätsmanagementprozess zum Schutze des Klimas und zur Steigerung der Energieeffizienz unter Begleitung und Moderation eines externen EEA-Beraters. Ziel ist, die Qualität der Energieerzeugung und -nutzung in einer Kommune zu bewerten, regelmäßig zu überprüfen und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zu erschließen. Im Unterschied zum Klimaschutzkonzept werden beim EEA die Schwerpunkte in sechs Bereichen gesetzt, die durch kommunales Handeln überwiegend direkt beeinflussbar sind. Der Prozess ist stark umsetzungsorientiert und darauf angelegt, dass sich die Kommune dauerhaft und nachhaltig für dieses Thema engagiert. Hierzu wird ein verwaltungsinternes, ämterübergreifendes Energie-Team, bestehend aus einem Teamleiter und 6-8 Teammitgliedern, gebildet. Es ist beabsichtigt, das Energie-Team möglichst um einen Vertreter der West Energie und Verkehr zu ergänzen. Die Kontaktaufnahme muss diesbezüglich noch erfolgen. Der Arbeitsaufwand für den Teamleiter wird im ersten Jahr voraussichtlich zehn Arbeitstage, für die Teammitglieder ca. sechs Arbeitstage betragen. In den Folgejahren soll sich der Arbeitsaufwand erfahrungsgemäß verringern.
Kurzdarstellung des Verfahrens:
1. Durchführung einer Ist-Analyse anhand eines ausführlichen Maßnahmenkatalogs in den Handlungsfeldern Entwicklungsplanung / Raumordnung Kommunale Gebäude und Anlagen Ver- und Entsorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation / Kooperation 2. Erstellung eines energiepolitischen Arbeitsprogramms durch Erarbeitung eines Maßnahmenplans und Festlegung von Prioritäten. Verabschiedung durch Politik. 3. Umsetzung der Maßnahmen 4. Jährlicher Abgleich der Ist-Analysen und Anpassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms zur Dokumentation bisheriger Erfolge und Vereinbarung neuer Ziele (Internes Audit). 5. Externes Audit bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen. 6. Auszeichnung mit dem EEA, wenn 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Verleihung des EEA gold, wenn die Marke von 75 % erreicht wird.
Folgende Vorteile bietet der EEA:
Die finanzielle Förderung durch das Land NRW liegt bei ca. 70%. Eine Software zur Erstellung der CO²-Bilanz wird den Kommunen in NRW kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen können den unten aufgeführten finanziellen Auswirkungen entnommen werden.
Das Qualitätsmanagementsystem des EEA wird in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales durch einen Vertreter der EnergieAgentur NRW, die im Auftrag des Landes die Geschäftsstelle des EEA in NRW übernommen hat, vorgestellt und näher erläutert. Zur Kenntnis und weiteren Information ist der Beschlussvorlage eine Informationsbroschüre zum EEA beigefügt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die Verwaltung wird beauftragt, am Qualitätsmanagementprozess des European Energy Award® (EEA) für die Dauer von zunächst 4 Jahren teilzunehmen und hierfür einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der verbleibende Eigenanteil wird über die nächsten vier Haushaltsjahre verteilt bereitgestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Durch die 4-jährige Programmteilnahme am EEA entstehen nachfolgende Kosten
In den vorgenannten Kosten sind die Personalkosten für das im Energie-Team eingesetzte Personal der Verwaltung nicht enthalten. Die Personalkosten sind abhängig davon, mit welchen MitarbeiterInnen das Energie-Team besetzt wird. Bei der Umsetzung der im energiepolitischen Arbeitsprogramm enthaltenen Maßnahmen können kurzfristig Folgekosten entstehen, denen wiederum mittelfristig finanzielle Einsparpotenziale gegenüberstehen. Eine Bezifferung der Kostenhöhe bzw. Einsparung ist maßnahmenabhängig und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Anlage: Broschuere European Energy Award.pdf
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