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Vorlage - A 30/127/2011  

 
 
Betreff: Einführung eines Verwarnungsgeldkatalogs der Stadt Erkelenz; Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2011
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
30.11.2011 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales geändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.12.2011 
16. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2011  
Entwurf eines Verwarnungsgeldkataloges  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 26.05.2011 folgende Anträge gestellt:

 

„1.              Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Erhöhung der Bußgelder bei öffentlichen Verunreinigungen zu erarbeiten.

 

2.              Außerdem soll die Realisierung eines verstärkten Kontrolldienstes, der mit einem CDU – Antrag vom 23.10.2008 beantragt wurde, geprüft werden.

 

Zum 1. Antrag:

Das Ordnungsamt hat bisher, sofern bei „Verunreinigungen“ ein Verursacher überhaupt festzustellen war und die Einleitung eines schriftlichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens an Stelle oder parallel zum Erlass einer Ordnungsverfügung für erforderlich gehalten wurde, entsprechend gehandelt.

Die Festsetzung des Verwarnungs- oder Bußgeldes erfolgt nach den Grundsätzen des §17 Absatz 3 und 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Entscheidungshilfe bietet dabei der Bußgeldkatalog, den das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein - Westfalen  (MUNLV NRW) für Verstöße im Bereich des Umweltschutzes veröffentlicht hat. Das MUNLV NRW möchte damit eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bewirken, wobei die darin genannten Beträge und Rahmensätze nur als Richtlinie gelten. Besonderheiten eines Einzelfalls können hiervon abweichende Entscheidungen bewirken.

Die Verwaltung sieht daher nicht die Notwendigkeit, aber auch nicht die rechtliche Möglichkeit „pauschal“ Bußgeldsätze zu erhöhen.

Die Verwaltung hat jedoch den Antrag der CDU-Fraktion zum Anlass genommen, wie einzelne andere Kommunen im Kreis einen Verwarnungsgeldkatalog zu einzelnen Vorschriften der Neufassung der „allgemeinen“ ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz, über die der Rat in seiner Sitzung am 21.12.2011 beraten wird, zu entwerfen.

Dieser Katalog würde den Mitarbeiter / innen des Ordnungsamtes als Arbeitshilfe dienen können, festgestellte geringfügige Verstöße direkt vor Ort zu ahnden und gegebenenfalls zu vollstrecken. Die auf diese Weise behandelten Fälle würden die ansonsten schriftlich durchzuführenden Verfahren erübrigen.

Der Entwurf des Kataloges ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung bittet darüber zu beraten, ob dieser Verwarnungsgeldkatalog eingeführt werden soll.

 

Zum 2. Antrag:

In ihrem Antrag verweist die CDU-Fraktion auf ihren gleichlautenden Antrag vom 23.10.2008. Auf diesen Antrag hin hat der Rat mit Beschluss vom 17.12.2008 die Verwaltung bereits beauftragt, im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen die Ziele des Antrages der CDU-Fraktion zu unterstützen.

Dieser Auftrag wurde umgesetzt, indem durch personelle Umorganisation seit September 2009 ein zusätzlicher Außendienstmitarbeiter im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes tätig ist. Sein Tätigkeitsfeld umfasst unter Anderem in der Regel tägliche Kontrollgänge im und um den Stadtkernbereich.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach wie vor auch die Mitarbeiterinnen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen ihrer Tätigkeit und Möglichkeit auf andere Verstöße achten.

Die Möglichkeit weitergehender Maßnahmen in personeller Hinsicht wird von der Verwaltung aus finanziellen Gründen nicht gesehen. Sie schlägt daher vor, soweit über die jetzigen Kapazitäten Personal eingesetzt werden soll, den Antrag abzulehnen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„1. Der von der Verwaltung vorgelegte Verwarnungsgeldkatalog soll eingeführt werden.

 

2. Der Antrag auf eine weitere Verstärkung des Kontrolldienstes wird abgelehnt.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2011,

Entwurf eines Verwarnungsgeldkatalogs

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2011 (495 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf eines Verwarnungsgeldkataloges (56 KB)