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Vorlage - A 30/125/2011  

 
 
Betreff: Fünfte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
30.11.2011 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2011 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Fünfte Änderung Abfallgebührensatzung  
Kalkulationsübersicht  
Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2012  

Tatbestand:

Tatbestand:

Wie im Jahre 2011, so kann auch für 2012 eine Gebührenreduzierung im Bereich der Abfallentsorgung vorgeschlagen werden.

 

Für das Jahr 2011 wurde mit einem Gesamtaufwand für die kommunale Abfallentsorgung in Höhe von 3.940.411,00 € kalkuliert. Für das Jahr 2012 liegt der kalkulatorische Aufwand bei 3.312.345,00 €. Dieser geringere Aufwand von ca. 630.000,00 € ist insbesondere auf folgende Gründe zurückzuführen:

 

1.      Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde die kommunale Abfallentsorgungsdienstleistung aufgrund der erfolgten öffentlichen Ausschreibung neu vergeben. Die bisherige Auftragnehmerin (Fa. Drekopf) erhielt wieder den Zuschlag. Aufgrund der neuen vertraglichen Vereinbarungen verringert sich der Gesamtaufwand der Betriebskosten (Gestellung, Leerung und Transport der Abfallgefäße sowie die Unternehmerkosten Sperrmüll) um ca. 310.000,00 €.

 

2.      Durch die Gebührensenkung des Kreises Heinsberg für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls von 198,00 € auf 184,00 € pro Gewichtstonne, sinkt der Aufwand, bei stabiler Entsorgungsmenge, um ca. 220.000,00 €.

 

3.      Die Kosten für die Aufbereitung von pflanzlichen Abfällen (Bioabfall und Grünschnitt) sinken um ca. 78.000,00 €. Durch die jährliche Auftragsvergabe der Bioabfallverwertung wurde für das Jahr 2012 ein niedrigerer Verwertungskostenpreis erzielt.

 

Daneben sind gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Durch die für das Jahr 2011 geplante Inanspruchnahme einer Teilrücklage verbleiben hiernach noch 737.508,00 €. Um den Vorschriften des § 6 KAG gerecht zu werden, wird auch für das Jahr 2012 eine Rücklagenentnahme erfolgen. Es wird ein Betrag in Höhe von 325.000,00 € aufgelöst.

 

Diese Gründe führen zu der eingangs bereits erwähnten Gebührenreduzierung, wodurch sich größtenteils die Gebührensätze um ca. 20 % gegenüber 2011 verringern. Die genauen Reduzierungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Die enorme Reduzierung bei der Bioabfallgebühr lässt sich darauf zurückführen, dass die Abfuhrkosten in der 2011er Ausschreibung auf eine erheblich höhere Anzahl an Gefäßen ausgelegt werden, als dies noch 2006 der Fall war.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Fünften Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Fünfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf Fünfte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung

Kalkulationsübersicht

Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Fünfte Änderung Abfallgebührensatzung (80 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulationsübersicht (170 KB)      
Anlage 3 3 Gegenüberstellung der Gebühren 2008-2012 (51 KB)