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Vorlage - A 66/252/2011  

 
 
Betreff: Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich der Tenholter Straße / K 32
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
22.09.2011 
16. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß vorliegendem Verkehrsgutachten (i.Z. mit Errichtung Agrarzentrum 2003 erstellt) und auch mit Blick auf fehlende Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens K32/ Tenholter Straße ist bereits in der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 2008 die Errichtung eines Kreisverkehrs vorgesehen.

 

Bereits im Jahr 2009 wurde vorbereitend eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Kreis Heinsberg (beteiligter Straßenbaulastträger) abgeschlossen.

Neben Kostenteilung der Maßnahme ist diese auch Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln, die durch die Stadt Erkelenz beantragt und durch die Bezirksregierung Köln noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt wurden.

 

Im Ergebnis wird durch den Ausbau die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes (insbesondere LKW Verkehre) erhöht, eine Geschwindigkeitsdämpfung im Bereich der K32 realisiert und somit insbesondere für querende Fußgänger und Radfahrer mehr Sicherheit  gegeben.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"Im Kreuzungsbereich der Tenholter Str. / K 32 ist ein Kreisverkehrspatz gem. den Plänen mit den Nrn.611.41.502 und 611.41.501 herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes Tenholter Str. / K 32 vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Fördermittel öffentlich auszuschreiben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel sollen bei dem Produktsachkonto T 12010015 durch Mittelübertragungen von den anderen Produktsachkonten bzw. durch Zuordnung nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Die Zustimmung zu diesen überplanmäßigen Mitteln ist gemäß den §§ 83,86 GO NRW nach Bereitstellung der Fördermittel einzuholen.