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Tatbestand: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 02.02.2011 ist die im Betreff benannte Ordnungsbehördliche Verordnung, wonach Verkaufsstellen im Bereich der Kernstadt an den Sonntagen 15.05.2011, 25.09.2011, 23.10.2011 und 04.12.2011 geöffnet haben dürfen, im Amtsblatt bekannt gemacht worden.
Der Gewerbering Erkelenz hat daraufhin mitgeteilt, dass eine Veranstaltung, nämlich die Durchführung des „Französischen Marktes“ zwischenzeitlich entgegen der ursprünglichen Antragstellung eine Woche später am 30.10.2011 geplant sei, worüber allerdings das für das Genehmigungsverfahren zuständige Ordnungsamt aus unerklärlichen Gründen nicht informiert worden sei.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die der Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte unter Berücksichtigung der neuen Terminplanung geänderte ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW ist der Rat für den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zuständig. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte geänderte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Bereich der Kernstadt der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 2011-07-06_-07-13 HA_RAT TOP A OV VerkOffSoe 25.09.+ 30.10. + 04.12. _Anlage.doc
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