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Vorlage - A 30/119/2011  

 
 
Betreff: Rückwidmung der Notunterkunft der Stadt Erkelenz in Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.07.2011 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz unterhält zurzeit 3 Notunterkünfte in folgenden Stadtteilen:

 

-          Erkelenz-Neuhaus, Neuhaus 48 und 50 (Baujahr 1961)

-          Erkelenz-Geneiken, Dyker Straße 27 (Baujahr 1963)

-          Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25 (Baujahr 1965)

 

Diese 3 Notunterkünfte sind alle baugleich. Sie verfügen über insgesamt 70 Räume. Die Gesamtwohnfläche aller drei Unterkünfte beträgt 1210 m².

 

1. Erkelenz-Neuhaus                                                        505 m² Wohnfläche

2. Erkelenz-Geneiken                                                        358 m² Wohnfläche

3. Erkelenz-Gerderath                                                        347 m² Wohnfläche

                                                                                           1.210 m²              Gesamtfläche

 

Zurzeit sind in den Notunterkünften in Erkelenz-Neuhaus, Neuhaus 48 und 50, 2 Personen und in Geneiken, Dyker Straße 27,  3 Personen untergebracht. Die Notunterkunft in Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25 ist bereits seit ca. 2 Jahren nicht mehr bewohnt. Für diese Unterkunft wurde bereits mehrmals ein Kaufinteresse ausgesprochen. Da die Belegungszahlen in den Unterkünften in den vergangenen 10 – 15 Jahren stets rückläufig waren, ist eine Vorhaltung von 2 Wohnheimen mehr als ausreichend. In den Jahren 2005 – 2010 wurden lediglich 4 Personen in städtische Notunterkünfte eingewiesen. Diese Personen haben die Unterkünfte jedoch nach kurzer Zeit (max. 1 Monat) wieder verlassen. Jährlich werden ca. 10 Zwangsräumungen terminlich anberaumt. Keine Personen wurden aufgrund der vorgenannten Zwangsräumungen in städtische Notunterkünfte eingewiesen. In den Jahren 2008 – Mai 2011 haben 9 Bewohner die Notunterkünfte verlassen, da sie auf dem freien Wohnungsmarkt eine adäquate Wohnung fanden, so dass zurzeit wie bereits vorab mitgeteilt, lediglich 5 Personen verteilt auf 2 Unterkünfte wohnen.

 

Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Notunterkünfte in Erkelenz-Neuhaus und Erkelenz-Geneiken beizubehalten. Es würden dann immer noch 50 Räume mit einer Wohnfläche von 863 m² zur Verfügung stehen. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit werden jedoch zunächst nur Einweisungen in Erkelenz-Geneiken, Dyker-Straße 27, vorgenommen, sofern es dazu in absehbarer Zeit kommt.

 

Die Unterkunft bietet Platz für 25 Personen, was für die Zukunft mehr als ausreichend anzusehen ist.

 

Die Notunterkunft Erkelenz-Gerderath wird für künftige Belegungen nicht mehr benötigt. Die Grundstücksfläche des Wohnheimes Meister-Gerhard-Straße 25 beträgt 1.382 m² in der Gemarkung Gerderath, Flur 11, Flurstück 818. Laut Kämmerei (Amt 20) wurde für dieses Objekt ein Buchwert von 56.373,80 € veranschlagt. Dabei entfallen auf den Grund und Boden 55.280,00 € und auf die Aufbauten 1.093,80 €.

 

Diese Notunterkunft soll nunmehr rückgewidmet werden.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Die Notunterkunft in Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25, ist rückzuwidmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

keine