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Vorlage - A 20/191/2011  

 
 
Betreff: 7. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
26.05.2011 
13. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.07.2011 
11. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A 5-1 7. Änderung der Entwässerungssatzung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 15.12.2010 ist als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse  außerhalb und im  Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 2005 = 100 zugrunde zu legen.

 

Dabei wurde eine Festsetzung der Einheitspreise zum November 2007 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 109,3 Punkten zugrunde gelegt. Soweit sich dieser Einheitspreis um mindestens +/- 5 % verändert, sind auch die Einheitssätze je Meter Grundstücksanschlussleitung entsprechend zu reduzieren bzw. zu erhöhen.

 

Derzeit beträgt der Einheitssatz je Meter Grundstücksanschlussleitung:

 

1.

bei Anschlüssen außerhalb befestigter Oberflächen

243,86 EUR

2.

bei Anschlüssen im Bereich befestigter Oberflächen

345,16 EUR

3.

bei Anschlüssen im Trennsystemen außerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden

375,17 EUR

4.

bei Anschlüssen im Trennsystemen  im Bereich befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden

529,74 EUR

 

Diese Sätze sind zu ändern, wenn sich der Indexstand gegenüber November 2007 um mindestens 5 % erhöht oder reduziert.

 

Ausgehend vom Indexstand November 2007 = 109,3 Punkte beträgt der Indexstand im Februar 2011 = 115,3 Punkte. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 5,49 %. Um diesen prozentualen Satz sind die Einheitssätze je Meter Grundstücks-leitung zu erhöhen.

 

Es ergeben sich somit folgende neuen Sätze:

 

1.

bei Anschlüssen außerhalb befestigter Oberflächen

257,25 EUR

2.

bei Anschlüssen im Bereich befestigter Oberflächen

364,11 EUR

3.

bei Anschlüssen im Trennsystemen außerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden

395,77 EUR

4.

bei Anschlüssen im Trennsystem im Bereich befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden

558,82 EUR

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an  den Rat):

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A 5-1 7. Änderung der Entwässerungssatzung (15 KB)