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Tatbestand: Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 15.12.2010 ist als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse außerhalb und im Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 2005 = 100 zugrunde zu legen.
Dabei wurde eine Festsetzung der Einheitspreise zum November 2007 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 109,3 Punkten zugrunde gelegt. Soweit sich dieser Einheitspreis um mindestens +/- 5 % verändert, sind auch die Einheitssätze je Meter Grundstücksanschlussleitung entsprechend zu reduzieren bzw. zu erhöhen.
Derzeit beträgt der Einheitssatz je Meter Grundstücksanschlussleitung:
Diese Sätze sind zu ändern, wenn sich der Indexstand gegenüber November 2007 um mindestens 5 % erhöht oder reduziert.
Ausgehend vom Indexstand November 2007 = 109,3 Punkte beträgt der Indexstand im Februar 2011 = 115,3 Punkte. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 5,49 %. Um diesen prozentualen Satz sind die Einheitssätze je Meter Grundstücks-leitung zu erhöhen.
Es ergeben sich somit folgende neuen Sätze:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
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