Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/241/2011  

 
 
Betreff: Sanierung punktueller Schäden durch "Inlinerverfahren" im gesamten Kanalnetz
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
24.03.2011 
12. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Rahmen der Erstbefahrung nach Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVOKan) war bereits im Jahr 2006 erheblicher Sanierungsbedarf am Kanalnetz des Abwasserbetriebes Erkelenz zu verzeichnen.

Mit Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2009 wurden in nicht unerheblichem Umfang hydraulische und bauliche Sanierungsmaßnahmen festgelegt.

Gleichwohl wurde eine Ablehnung des ABK durch die Bezirksregierung mit Schreiben vom 28.09.2010 n Aussicht gestellt.

Die Aufgeführten Investitionen ließen nicht erkennen, wie in einem akzeptablen Zeitraum die ermittelten Schäden an der Kanalisation behoben würden.

 

Nach nochmaliger Prüfung und Reduzierung des Aufgabenumfangs in Abstimmung mit Dezernat 54 der Oberen Wasserbehörde konnte folgende Vorgehensweise vorgeschlagen werden:

 

  • Der zusätzliche Sanierungsbedarf (baulich) beträgt ca. 35 km Kanallänge.
  • 80% dieser Sanierungen sind durch den Einsatz von Kurzinlinern in grabenloser Bauweise möglich.
  • Die Gesamtkosten werden mit ca. 1.000.000€ abgeschätzt.
  • Im Zeitraum 2011 bis 2014 könnten die ermittelten Schäden durch Umsetzung eines Inlinerprogramms mit jährlichem Investitionsumfang von 250.000€ in angemessenem Zeitraum abgearbeitet werden.

 

Durch die Bezirksregierung Köln wurde in einem Erörterungstermin am 15.02.11 dargestellt, dass nach Vorlage eines politischen Beschlusses zur Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes eine formale Beanstandung des ABK unterbleiben und könne und dieses somit vollumfänglich durch die BR Köln akzeptiert werde.

 

Der politische Beschluss könne zusammen mit dem Jahresbericht ABK bis zum 31.03.2011 bei der Oberen Wasserbehörde eingereicht werden.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Durch den Abwasserbetrieb Erkelenz ist zusätzlich zu den im ABK genannten und in der mittelfristigen Finanzplanung aufgeführten Investitionsleistungen „Kanalnetz“ in den Jahren 2011 bis 2014 ein „Inlinerprogramm“ umzusetzen.

Der Jährliche Finanzbedarf ist mit 250.000€ zu veranschlagen.

Die Umsetzung des Programms wird durch Beauftragung eines Fachunternehmens im Rahmen eines jeweils zweijährig auszuschreibenden Hausmeistervertrages abgesichert.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die jährlich bereitzustellenden Mittel teilen sich auf in:

200.000€ Unterhaltungsaufwand, bereitzustellen unter Produktsachkonto 110201 522207. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2011 zur Verfügung gestellt.

 

Weitere 50.000€ sind unter Auftragssachkonto A1102906 für haltungsweise Erneuerung bereitgestellt.