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Vorlage - A 66/198/2009  

 
 
Betreff: Kreisverkehrplatz Aachener Straße / Gewerbestraße Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
29.01.2009 
32. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Anlass:

Zurzeit baut der Landesbetrieb Straßenbau NRW den Knotenpunkt Aachener Straße/ B 57/ BAB  zu  einer signalgesteuerten Kreuzung aus.

Gemäß der zugehörigen Verkehrsuntersuchung des IB IGEPA aus dem Jahre 2002 steigt hierdurch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und es kommt nachfolgend zu einer Überlastung der Kreuzung Aachener Straße/ Gewerbestraße Süd.

Aus diesem Grund ist im direkten Anschluss an die Fertigstellung der Landesbetriebmaßnahme der Knoten Aachener Straße/ Gewerbestraße Süd durch die Stadt Erkelenz ebenfalls auszubauen. Die Notwendigkeit zur Umgestaltung der Kreuzung und Anpassung des Radweges sind im Verkehrsentwicklungsplan (2006) enthalten.

Für den Ausbau sind Zuwendungen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt – die Maßnahme ist in das Förderprogramm 2009 aufgenommen.

Da der betrachtete Bereich bereits einmal mit Fördermitteln ausgebaut wurde, sind aufgrund gegebener Zweckbindung Anteile als nicht zuwendungsfähig abzusetzen.

Der Ausbau soll mit Vorlage des Förderbescheides im Frühsommer 2009 beginnen.

Mit dem eigentlichen Kreuzungsausbau ist auch die Anpassung des bestehenden Radweges Aachener Straße von der Gewerbestraße Süd bis zur Straße Neumühle zur Förderung beantragt.

 

Maßnahmenbeschreibung:

Aktuell wird der Kreuzungsbereich Aachener Straße durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Vorgesehen ist die Realisierung eines fünfarmigen Kreisverkehrs. Neben den Zufahrten der durchgehenden Aachener Straße wird die Gewerbestraße Süd, die Werksausfahrt des REWE – Logistikzentrums sowie die Parkplatzauffahrt zum LIDL – Markt angeschlossen.

Durch die Anbindung des LIDL/ Praktiker – Parkplatzes kommt es zu einer Entlastung der Ausfahrt in die Gewerbestraße Süd.

Durchmesser und Form des Kreisverkehrsplatzes und seiner Zu- und Ausfahrten ergeben sich aus den geometrischen Erforderlichkeiten infolge des Schwerverkehrsanteils, der geometrischen Lage der Zufahrten und den begrenzten Möglichkeiten des Grunderwerbs. Der Durchmesser beträgt 40m. Die Kreisinsel hat einen Durchmesser von 12.5 m und wird überhöht hergestellt.

Der Radverkehr wird auf der südöstlichen Seite am Kreisverkehr vorbeigeführt.

Im weiteren Verlauf wird der bestehende Rad-/ Gehweg auf STVO konforme 3,00m verbreitert. Der verbreiterte Radweg weist eine maßvoll schwingende Trasse auf. Hier wurde in Abstimmung mit dem Grünflächenamt eine Lösung gefunden, die dem  Erhaltungswert des gegebenen Baumbestandes gerecht wird.

Der neue Kreisverkehr wird sich als Tor zur Stadt Erkelenz präsentieren. Zur Gestaltung des Kreisinnenraumes werden die beteiligten Fachämter einen Vorschlag erarbeiten und diesen mit dem BZA Erkelenz Mitte abstimmen. Im Nachgang wird die abgestimmte Lösung dem Bau- und Betriebsausschuss im März zum Beschluss vorgelegt.

Der Umbau des Knotens erfolgt überwiegend im öffentlichen Verkehrsraum. Lediglich im nordöstlichen und nordwestlichen Quadranten ist Grunderwerb notwendig – die Zustimmung der Eigentümer liegt vor.

Die Ausbaugrenze im Süden liegt direkt am Anschluss der Umbaumaßnahme des Landesbetriebs.

 

Ergebnis

Im Ergebnis kommt es zu einer verkehrlichen Verbesserung – insbesondere zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes.

Durch den Wegfall der Lichtsignalanlage können jährliche Unterhaltungskosten (Strom, Leuchtenmaterial) von ca. 6000 € eingespart werden.

Die Ertüchtigung des Radweges schafft einen rechtskonformen Zustand und verbessert die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der Kreisverkehrsplatz Aachener Straße/ Gewerbestraße Süd, sowie der Radweg zwischen Gewerbestraße Süd und der Straße Neumühle sind vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 496.02.202 bis 496.02.206  auszubauen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten belaufen sich auf:

Gesamtkosten der Maßnahme (incl. Grunderwerb)          536.000 €

Zuwendungsfähige Kosten:                                     450.000 €     

Beantragte Zuwendung (bei 75%):                                     337.500 €

 

Der daraus folgende Eigenanteil ist unter Auftragssachkonto T 120130006 7852000  im Haushaltsjahr 2009  mit 155.800 € bereitgestellt. Die Restlichen Mittel müssen im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt werden.