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Vorlage - A 66/195/2008  

 
 
Betreff: Kanalsanierung und Straßenerneuerung A.-Heinen-Straße zwischen Brück- und Mühlenstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
11.12.2008 
31. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Straßenabschnitt Anton-Heinen-Straße zwischen Brückstraße und Mühlenstraße ist aufgrund seines Alters und dem schlechten Zustand vor allem der Nebenanlagen erneuerungsbedürftig.

Insbesondere im Bereich des alten Baumbestandes im westlichen Gehweg ist in der jüngeren Vergangenheit durch regelmäßige Reparaturen ein erheblicher Unterhaltungsaufwand entstanden.

Anlass des Ausbaus ist weiterhin der schlechte bauliche Zustand der Kanalisation (DN 300 bis DN 600 Betonkanal). Der Sanierungsabschnitt Kanal A.-Heinen-Str. wird im Kreuzungsbereich der Brückstraße an den Bestand angeschlossen.

Die Hausanschlüsse werden an den neuen Kanal umgeklemmt bzw. wenn nötig saniert.

Der betrachtete Bereich ist Gegenstand der baulichen Sanierungsschwerpunkte im Investitionskonzept Erkelenz – Mitte und im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz.

Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, Straßen- und Kanalbaumaßnahme zu kombinieren.

 

Die Maßnahme umfasst im Einzelnen:

  • 400 m Kanalneubau DN 300 bis DN 600 in der Anton-Heinen-Straße
  • 90 m Kanalneubau in der Glück-auf-Straße DN 300
  • 400 m Straßenausbau mit Nebenanlagen im Bereich Anton-Heinen-Straße

 

 

 

Die Art des Straßenausbaus ergibt sich zum einen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, zum anderen aus den Festlegungen der Verkehrsentwicklungsplanungen und der gegebenen Bebauung.

 

Die Anton-Heinen-Straße hat die Funktion einer Sammelstraße für das Wohngebiet. Zurzeit wird Sie auch als Abkürzung zwischen Mühlenstraße/Neusser Straße und der Krefelder Straße im Norden genutzt.

 

Zukünftig wird die Anton-Heinen-Straße Teil einer ausgewiesenen 30er-Zone sein. Lediglich die Funktion Sammelstraße ist zu sichern. Durchgangsverkehr ist prioritär über die Theodor Körner Straße zu führen.

 

Der alte schützenswerte Baumbestand auf der Westseite der Straße ist zu erhalten. Um den Unterhaltungsaufwand an den Gehwegen zu minimieren und gleichzeitig den Bäumen den notwendigen Raum zu schaffen, wird für den nördlichen Bereich der Nebenanlage eine wassergebundene Decke vorgesehen. Südlich der Glück-Auf-Straße im Bereich der Wohnbebauung ist neben den Baumstandorten eine Regulierung des vorhandenen Gehwegbelages vorgesehen.

Auf ganzer Länge der Straße wird der Bord auf der Baumseite um ca. 0,5m zur Straßenmitte hin verlegt.

 

Das Straßenprofil selbst wird in der Querneigung verändert, um etwas Höhe auf Baumseite zu gewinnen (Altwurzeln).

 

Auf der gegenüberliegenden Seite wird eine Rinne angeordnet. Hier ist weiterhin im südlichen Bereich die Anordnung einer Hecke vorgesehen. Diese Maßnahme beruht auf Abstimmungen zwischen Anwohnern und Grünflächenamt.

Soweit aufgrund gegebener Randbedingungen möglich (Versorgungstrasse, Hausabstände), werden an exponierten Einzelstandorten auch Bäume gepflanzt, um den ursprünglichen Alleecharakter der Straße anklingen zu lassen.

 

Die Fahrbahn wird auf die Mindestbreite für Sammelstraßen von ca. 6 m auf 5,5 m reduziert. Gleichzeitig wird an den Kreuzungsbereichen Rechts – vor – Links angeordnet – die Kreuzungsbereiche selbst in Abgrenzung zur Fahrbahn grau gepflastert.

 

Die Straßenbeleuchtung wurde im Jahre 2006 bereits komplett erneuert. Die von der WestEnergie & Verkehr GmbH neu gewählten Beleuchtungsstandorte werden beim Neuausbau der Nebenanlagen berücksichtigt.

 

Privat genutzte Flächen werden durch die Baumaßnahme nicht in Anspruch genommen. Jedoch müssen in kleinerem Umfang Rückübertragungen und andere Grundstücksregulierungen vorgenommen werden.

 

Für die Straßenbaumaßnahmen entstehen Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der Straßenabschnitt Anton-Heinen-Straße zwischen Brückstraße und Mühlenstraße ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellungen in 2009 entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 598.2.201 und 598.2.202 zu erneuern.

 

Die Kanalisation in der Anton Heinen Straße zwischen Brückstraße und Mühlenstraße sowie der Kanal in der Glück-Auf-Straße zwischen Anton-Heinen-Straße und Rosenstraße ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in 2009 entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummer 598.1.201 und 598.1.202 zu erneuern.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten belaufen sich auf:

 

Anton Heinen Str.:

Straßenbau:   350.000 €      über Auftragssachkonto E 12010011 7852000

Kanal:             180.000 €      über Auftragssachkonto A 11020029 7852000

Hier sind im Vermögensplan 2009 jedoch nur 100.000 € vorgesehen, da bei der Ermittlung der Haushaltsdaten 2009 zunächst nur von einer Kanalsanierung zwischen Brückstraße und Glück-Auf-Str. ausgegangen wurde.

Das Auftragssachkonto A 11020029 ist vor Auftragserteilung um ca. 80.000 € zu verstärken; die Gegenfinanzierung erfolgt durch Einsparungen bei Auftragssachkonto A 11020036 (Kanalerweiterung Mühlenstraße), da diese Maßnahme im nächsten Jahr nicht begonnen werden kann.

 

Glück-Auf-Str.:

Kanalbau        45.000 €        über Auftragssachkonto A 11020031 7852000