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Vorlage - A 61/127/2008  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Diskothek Neusser Straße, Erkelenz-Mitte
hier: Vorstellung des aktuellen Projektstandes
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
02.09.2008 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 11.12.2007 hat die Auditorium Event Location GmbH in Vertretung durch Herrn Marco Schurf die ersten Projektüberlegungen zur Errichtung einer Diskothek an der Neußer Straße vorgestellt. Die Verwaltung wurde durch einstimmigen Beschluss beauftragt, die notwendigen Schritte zu einem Bauleitplanverfahren einzuleiten (11. Änderung Flächennutzungsplan).

Ebenso hat sich der Bezirksauschuss Erkelenz-Mitte am 22.01.08 im Zusammenhang mit der geplanten FNP-Änderung mit den Projektüberlegungen auseinandergesetzt und einstimmig einen Beschluss für die vorgestellte Planung gefasst.

Vor allem Anlieger der Neußer Straße haben in den letzten Monaten immer wieder Bedenken gegen das geplante Vorhaben geäußert. Vermittlungsversuche, auch seitens des Bürgermeisters, zwischen den Anliegern und dem Projektträger sind nach mehreren Anläufen, zuletzt im Juni unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen Fraktionen, gescheitert. Diese Situation hat dazu geführt, dass sich mittlerweile beide Parteien rechtlich beraten lassen.

 

Die Auditorium Event Location GmbH hat daher, um möglichst schnell Planungssicherheit für ihr Vorhaben zu erlangen, auf Anraten der sie vertretenden Fachleute am 26.06.2008 den Bauantrag zum Neubau einer Diskothek und Eventhalle an der Neußer Straße gestellt. Durch diese Antragstellung wird die Auffassung vertreten, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens auch ohne die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich ist.

 

§ 75 BauO NRW bestimmt, dass eine „Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.“

 

Im laufenden Genehmigungsverfahren ist durch die Beteiligung der jeweiligen Fachämter und –behörden und die entsprechenden Rückläufe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen, dass Probleme aufgeworfen werden, die eine Genehmigungsfähigkeit in Frage stellen. Das Beteiligungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Auch ist die formelle Entwidmung des Bahngeländes noch nicht erfolgt. Sie ist durch den Grundstückseigentümer beantragt, und seitens des Eisenbahnbundesamtes für den Monat September in Aussicht gestellt worden.

 

Da im Vorfeld unterschiedliche Aussagen, vor allem zum Projektumfang, für Diskussionen gesorgt haben, hat sich der Antragsteller bereit erklärt, in der Sitzung den genauen Projektstand noch mal öffentlich vorzustellen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Errichtung einer Diskothek und

Eventhalle zur Kenntnis.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine