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Vorlage - A 40/128/2007  

 
 
Betreff: Teilnahme am Programm Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
29.08.2007 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) gibt es landesweit derzeit eine größere Zahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen und vergeben damit eine große Chance zur Bildungsförderung ihrer Kinder.

 

Vor diesem Hintergrund plant das Land NRW, den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ einzurichten. Der Landesfonds umfasst ein Volumen von 10 Millionen Euro pro Schuljahr, zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren. Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6 a BKKG (Kinderzuschlag) beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch der offenen Ganztagsschule im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom zuständigen Jugendamt übernommen werden.

 

Im Ausnahmefall können auch Kinder und Jugendliche in die Förderung einbezogen werden, die sich in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden.

 

Die Landesförderung geht von Kosten für ein Mittagessen von 2,50 € aus. Ausgehend von 200 Tagen werden daher Ausgaben in Höhe von 500,00 € pro Kind und Jahr angenommen. Hiervon beabsichtigt das Land, einen Betrag von 200,00 € pro Kind (1,00 € pro Mahlzeit) zu übernehmen.

Der Anteil der Kommune beträgt 100,00 € pro Kind (0,50 € pro Mahlzeit), so dass die Eltern zur Teilnahme am Landesfonds einen Eigenanteil von 200,00 € pro Jahr (1,00 € pro Mahlzeit) aufbringen müssen.

 

Zu beachten ist allerdings, dass der Landesfonds auf 10 Millionen Euro pro Jahr begrenzt ist. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich die Landesförderung ggf. reduzieren.

 

Nach den vorliegenden Förderrichtlinien erfolgt die Förderung unter folgenden Voraussetzungen:

 

1)                 Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“

 

2)                 Bedürftigkeit des geförderten Kindes und Jugendlichen auf der Grundlage beweiskräftiger Unterlagen der Eltern

 

3)                 Einverständnis des Erziehungsberechtigten zur Offenlegung der Bedürftigkeit

 

4)                 Regelmäßige Durchführung an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb, in der Regel an wöchentlich 4 bis 5 Tagen.

 

Bereits in der Sitzung des Schulausschusses des Rates der Stadt Erkelenz am 04.06.2007 wurden Möglichkeiten der Kostenentlastung von Bedürftigen für das Mittagessen diskutiert. Zum damaligen Zeitpunkt hätte jedoch die Subventionierung des Essens durch die Stadt Erkelenz für den betroffenen Personenkreis eine indirekte Erhöhung des Regelsatzes bedeutet und die Kommune wäre somit als Ausfallbürge für das Land NRW und den Bund in Anspruch genommen worden.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Programms Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist jedoch eine rechtlich abgesicherte Bezuschussung des Mittagessens für Bedürftige möglich.

 

Da der Landesfonds bereits im laufenden Schuljahr Anwendung finden soll, ist es erforderlich, einen Beschluss zur Teilnahme der Stadt Erkelenz am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu fassen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Stadt Erkelenz nimmt am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf entsprechende Zuwendungen zu stellen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht konkret zu erfassen, da zumindest im Bereich der Sekundarstufe I keinerlei Angaben über die Anzahl der bedürftigen Kinder und Jugendlichen, die ein Mittagessen einnehmen, vorliegen. Ferner ist sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I nicht absehbar, wie viele Neuanmeldungen zum Mittagessen eingehen bzw. wie viele Anmeldungen zum Offenen Ganztag aufgrund der geänderten finanziellen Regelungen erfolgen werden.