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Tatbestand: Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW sind
die Beschlüsse der Ausschüsse in eine Niederschrift aufzunehmen. Die Schriftführer sind gem. § 52
Abs. 1 GO NRW vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen. Als Schriftführer für den
Bau- und Werksausschuss werden folgende Personen vorgeschlagen: 1.
Stadtverwaltungsrat
Banritzer 2.
Stadtamtsrat
Jansen, H.-A. 3.
Stadtamtsrat
Scherm“ Beschlussentwurf: „Der Bau- und Werksausschuss bestellt
gem. § 52 Abs. 1 GO NRW folgende Personen zu Schriftführer für seine Sitzungen: 1.
Stadtverwaltungsrat
Banritzer 2. Stadtamtsrat Jansen, H.-A. 3. Stadtamtsrat Scherm“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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