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Auszug - Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 2.2
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/285/2014 Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-

Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem,  wird beschlossen.

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, zu erarbeiten.

 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIV „In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof“, Erkelenz-Katzem, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig