Bürgerinformationssystem

Auszug - Zustimmung zu den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen  

 
 
27. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/266/2013 Zustimmung zu den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Hinsichtlich der Regelung zur Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen nach § 22 GemHVO wird folgendem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt:

 

  1. Ermächtigungsübertragungen sind grundsätzlich nur im investiven Bereich möglich.
  2. Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen  jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen werden konnte.
  3. Baumaßnahmen und Beschaffungen können bis zur Höhe ihres am Ende des Haushaltsjahres bestehenden Ermächtigungsansatzes ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig