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Beschluss: „Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2011, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
Der Gesamtjahresfehlbetrag von 4.795.642,40 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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