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Ratsherr Stommel erkundigt sich nach dem aktuellen Stand in Sachen Funktionsweise der Schranke an der Zufahrt zum Nahversorgungszentrum. Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Bauaufsicht aktuell den Eigentümer zur Klärung kontaktiert hat. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und – Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange – sind Bestandteile dieses Beschlusses. 2. Die 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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