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Auszug - Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/252/2013 Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.                 Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg wird beschlossen.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg zu erarbeiten.                                             

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg  ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Schwanenberg ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig