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Auszug - Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013"  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 30/135/2012 Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2013"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einleitend erläutert Erster Beigeordneter Dr

Einleitend erläutert Erster Beigeordneter Dr. Gotzen zunächst noch einmal kurz unter Verweis auf den nachfolgenden, in der Vorlage ausführlich dargelegten Tatbestand den Hintergrund des Verwaltungsvorschlages, der dem Ausschuss heute zur Beratung vorliege. Im Vordergrund stehe zwar, den Gefahren, die mit der Benutzung von Glasgefäßen bei dieser „Veranstaltung“ in der Vergangenheit einhergingen vorzubeugen. Im letzten Jahr seien aber auch weniger Behandlungsfälle, die auf übermäßigen Alkoholkonsum Jugendlicher zurückzuführen waren, registriert worden. Diesen positiven möglicherweise Nebeneffekt des Glasverbotes nehme man gerne an und werde man natürlich weiter verfolgen.

 

Der Rat hatte im vergangenen Jahr erstmals für den Altweiberdonnerstag 2012 ein Glasverbot mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich im Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden jährlich gezeigt hatten, entgegenzuwirken.

Die positiven Erkenntnisse der Verwaltung aus der Durchsetzung der Allgemeinverfügung sind Anlass, dem Rat vorzuschlagen, den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung auch für den Altweiberdonnerstag 2013 zu beschließen. Die Verfügung soll wieder rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht werden. Es ist zudem beabsichtigt, auch unmittelbar vor Altweiber in der Presse nochmals auf das verfügte Glasverbot hinzuweisen.

Zur praktischen Umsetzung des Glasverbotes (Errichtung von Absperrungen und/oder Durchführung von Zugangskontrollen an fünf Stellen etc.) wird auf die Verfahrensweise am diesjährigen Altweiberdonnerstag zurückgegriffen.

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2013 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung