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3.1 Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk Ausschussvorsitzender Eickels erklärt, dass das Tiefbauamt mitgeteilt habe, dass im kommenden Jahr keine Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk geplant seien.
3.2 Friedhofserweiterungsflächen in Hetzerath Ausschussvorsitzender Eickels teilt mit, dass der Friedhof „Am Kammerbusch“ für Erdbestattungen und der alte Friedhof für Urnenbestattungen dienen solle. Dies vorausgeschickt, sei die Verwaltung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Erweiterungsfläche (Waldstück hinter dem Friedhof „Am Kammerbusch“) nicht mehr als zukünftige Friedhofserweiterungsfläche vorgehalten werden müsse. Er wolle dies zur Diskussion stellen. Der Ausschuss ist mit dem von der Verwaltung vorgetragenen Vorgehen, also der nicht mehr weiter notwendigen Vorhaltung des Erweiterungsgrundstückes „Am Kammerbusch“, einstimmig einverstanden.
3.3 Erledigungsmitteilung zum Tagesordnungspunkt A 3.3 aus der Sitzung des Bezirksausschusses Granterath/Hetzerath vom 28.06.2010 Ausschussvorsitzender Eickels teilt mit, dass die Problematik der Straßendelle nun beseitigt sei.
3.4 Beschilderung in der Nähe des Kapellchens in Commerden Berat. Ausschussmitglied Grates beantragt die Überprüfung der Beschilderungsanordnung auf der „Luxemburger Straße“, beginnend von der B 57 aus kommend mit Tempo 70, dann Tempo 50, gefolgt von der Ortstafel. Tempo 70 halte sie hier für unangemessen.
Ausschussmitglied von der Forst schlägt vor, die Ortstafel so vorzuziehen, dass die anderen Schilder entfallen könnten.
Der Ausschuss kommt überein, an die Verwaltung folgenden Antrag zu richten:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath beantragt bei der zuständigen Verwaltung die Überprüfung der Beschilderung auf der „Luxemburger Straße“ (aus Fahrtrichtung B 57), und zwar bezüglich der Frage, ob entweder das Tempo 50-Schild vorgezogen oder auch die Ortstafel zum bisherigen Tempo 70-Schild vorgezogen werden könne.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Protokollnotiz: Zur Anmerkung von berat. Ausschussmitglied Grates bezüglich einer Nichtverfügbarkeit des Stellungnahmeprotokolls der letzten Sitzung wird auf folgendes hingewiesen:
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