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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963), wird:
I. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgestellt:
II. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2011 - 2015 beschlossen.“
Der Wirtschaftsplan 2012 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2011 - 2015 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen |
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