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Amtsleiter Orth erläutert den städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan.
Im Umfeld des Plangebietes sind Populationen von Kiebitzen entdeckt worden. Die Belange des Artenschutzes werden entsprechend berücksichtigt. Gegen die Entwicklung eines Wohngebietes im vorgesehen Umfang gibt es keine Bedenken.
Im Plangebiet wurden des weiteren Reste einer römischen Siedlung gefunden. Kosten für die bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der GEE geregelt.
Ratsherr London bittet zu prüfen, inwieweit die Kosten der bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen von der Bodendenkmalpflege des Landes übernommen werden. Die Verwaltung sagt die Prüfung dieses Sachverhaltes zu. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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