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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauG  

 
 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/215/2011 Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erläutert den städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan

Amtsleiter Orth erläutert den städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan.

 

Im Umfeld des Plangebietes sind Populationen von Kiebitzen entdeckt worden. Die Belange des Artenschutzes werden entsprechend berücksichtigt. Gegen die Entwicklung eines Wohngebietes im vorgesehen Umfang gibt es keine Bedenken.

 

Im Plangebiet wurden des weiteren Reste einer römischen Siedlung gefunden. Kosten für die bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der GEE geregelt.

 

Ratsherr London bittet zu prüfen, inwieweit die Kosten der bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen von der Bodendenkmalpflege des Landes übernommen werden. Die Verwaltung sagt die Prüfung dieses Sachverhaltes zu.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig