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Amtsleiter Orth führt in die Thematik ein. Auf Nachfrage von Ratsherrn London erklärt Amtsleiter Orth, dass die Fläche direkt südlich angrenzend an den Eremitenweg nicht Teil der Änderung des Flächennutzungsplanes ist, weil diese Fläche bereits als Mischbaufläche ausgewiesen ist und somit hier Wohnbebauung bereits zugelassen ist. Beschluss (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath wird beschlossen. 2. Über den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Eremitenweg) Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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