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Auszug - 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/214/2011 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth führt in die Thematik ein

Amtsleiter Orth führt in die Thematik ein.

Auf Nachfrage von Ratsherrn London erklärt Amtsleiter Orth, dass die Fläche direkt südlich angrenzend an den Eremitenweg nicht Teil der Änderung des Flächennutzungsplanes ist, weil diese Fläche bereits als Mischbaufläche ausgewiesen ist und somit hier Wohnbebauung bereits zugelassen ist.

Beschluss:

Beschluss (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):

„1.              Die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath wird beschlossen.

2.              Über den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Eremitenweg) Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig