Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die am 20.06.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Erweiterung bzw. dem Umbau von Kindertagesstätten wird genehmigt. Daraus resultierend werden nachfolgend aufgeführte außerplanmäßige Auszahlungsmittel einschl. deren Finanzierung zur Verfügung gestellt:
1. | Für die Maßnahme H 0602080001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Buscherhof“ 125.000 € und |
2. | Für die Maßnahme H 0602090001 – Erweiterung und Umbau U-3-Betreuung „Kindergarten Lövenich“ 125.000 €. |
3. | Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen von insgesamt 250.000 € erfolgt durch bisher nicht eingeplante Landesmittel von 250.000 €. |
4. | Soweit sich die Auszahlungen zwischen den unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen verschieben, dürfen die Einzahlungen ebenfalls entsprechend verschoben und gebucht werden.“ |