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Beschluss: „Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 21 ( Nrn. 14, 13 + 26 teilw.); Flur 22 (Nrn. 50 + 101, 14 teilw. und 53 + 54 Restfläche); Flur 23 (Nrn. 70 + 199 teilw.) sowie Gemarkung Borschemich, Flur 9 (Nrn. 114 und 50 + 137 [Wasserfläche] teilw.) aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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