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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3.2
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/190/2011 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Stommel teilt mit, dass bei der Bürgerschaft Gesprächsbedarf wegen der Stellungnahmen bestehe

Ratsherr Stommel teilt mit, dass bei der Bürgerschaft Gesprächsbedarf wegen der Stellungnahmen bestehe. Er zitiert aus der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit – zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.01.2011, Hauptausschuss am 26.01.2011 und Rat am 02.02.2011. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass mündlich gegebene Zusagen von Verwaltungsbediensteten verlässlich sein müssten. Er bittet die Verwaltung, mit den Anwohnern in dieser Sache Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Beschluss:

Beschluss:

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 11 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 11 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungplanes Nr. 02.3 Oerather Mühlenfeld (45 KB)      
Anlage 2 2 Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - 4. Änderung (22 KB)