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Auszug - Entwicklung eines weiteren Baugebietes in Schwanenberg  

 
 
2. Sitzung des Bezirksausschusses Schwanenberg
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksausschuss Schwanenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Marktschänke
Ort: Rheinweg 169, 41812 Erkelenz-Schwanenberg
A 10/282/2010 Entwicklung eines weiteren Baugebietes in Schwanenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Husemann bittet Ausschussmitglied Przibylla, der sich im Detail mit der Sache befasst habe, vorzutragen und dem Ausschuss zu berichten

Ausschussvorsitzender Husemann bittet Ausschussmitglied Przibylla, der sich im Detail mit der Sache befasst habe, vorzutragen und dem Ausschuss zu berichten.

 

Ausschussmitglied Przibylla überreicht hierzu den Ausschussmitgliedern eine Tischvorlage „Antrag zur Erschließung baureifer Grundstücke gemäß Flächennutzungsplan“, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wendet sich insbesondere gegen Aussagen der Verwaltung, nach denen das Baugebiet In der Schlei in den Jahren 2002 bis 2004 entwickelt worden sei. Dieses sei bereits vor 10 Jahren begonnen worden. Das Argument, dass 60 % der Schwanenberger Baulandreserven bereits aktiviert seien, sei kein Gegenargument für eine weitere Erschließung. Außerdem sei zu konstatieren, dass Schwanenberg größer als Kückhoven sei und man die Argumentation, dass die Ortslagen Genhof, Genfeld und Geneiken nicht zu Schwanenberg gehören sollten, nicht nachvollziehen könne. Er weist darauf hin, dass man im Stadtteil Schwanenberg 25 Jahre kein neues Baugebiet habe realisieren können wegen der damaligen Schutzzonen des ehemaligen Militärflughafens Wildenrath. In anderen Orten hätte man in dieser Zeit Wohngebiete entwickelt. Insofern habe Schwanenberg einen Nachholbedarf. Zur Aussage, dass nur 7 Anfragen von Bauwilligen vorliegen würden, führt er aus, dass viele unmittelbar den Eigentümer der Fläche 1200.1, die im Flächennutzungsplan als Baulandreserve ausgewiesen sei, angesprochen hätten. Da einem jedem klar sei, dass bei einer Inanspruchnahme eine Entwicklungszeit von zwei Jahren zu erwarten sei, hätten diese Bauwilligen nicht mehr den Weg bis zur Verwaltung gesucht. Viele Schwanenberger, die gerne hier gebaut hätten, seien fort gezogen. Wenn die Verwaltung von einem Planungshorizont der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung von 15 Jahren spreche, so sei zu konstatieren, dass von diesem Zeitraum mittlerweile bereits 10 Jahre verstrichen seien und man nun eigentlich die Reserven angehen müsse. Er reicht ein Orthophoto, das der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, herum, auf dem die Fläche 1200.1 rot schraffiert ist. Eine weitere, sich südlich daran anschließende und in der ursprünglichen Untersuchung der Baulandreserven geprüfte Fläche, angrenzend an die Buscherbahn, müsse bei nächster Gelegenheit in die Flächennutzungsplanung aufgenommen werden (schwarz schraffierte Fläche). Im Bereich der Straße Buscherbahn sei ein Abwasserkanal wegen der vorhandenen Bebauung bereits vorhanden. Er stellt die Frage, warum dort nicht gebaut werden dürfe. Bei der zukünftigen Planung sollte dies alles bereits berücksichtigt werden (Kanal, Straßen etc.). Als Maßnahmen schlägt er vor:

 

  1. Gespräch mit dem Bürgermeister (Stadtverordnete und Unterzeichner),
  2. Antrag der Stadtverordneten, dies bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen und
  3. In den Ausschüssen und Fraktionen thematisieren.

 

Ziel sei es, für Schwanenberg ein neues Baugebiet in 2010, spätestens jedoch Anfang 2011 zu entwickeln.

 

Ausschussvorsitzender Husemann nimmt ebenfalls Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung und geht auf die Frage einer möglichen Baulückenschließung entlang der Buscherbahn ein und weist darauf hin, dass hier Außenbereich vorliege. Die Verwaltung habe aber den Weg aufgezeigt und man wünsche eine kurzfristige Umsetzung.

 

Stellv.Ausschussmitglied Astrid Wolters ist der Auffassung, dass man die Angelegenheit über die Fraktionen in Richtung Rat thematisieren sollte, weil dieser Weg am aussichtsreichsten erscheine. Man solle sich auch mit der GEE in Verbindung setzen.

 

Ausschussmitglied Przibylla spricht sich für eine parallele Verfolgung aller möglichen Maßnahmen aus. Dies wird auch von Ausschussvorsitzendem Husemann empfohlen.

 

Anschließend formuliert man zwei entsprechende Anträge, die in folgender Beschlussvorlage münden:

 

Beschluss – einstimmig (als Empfehlung an die Verwaltung):

1. Die in beigefügtem Lageplan schwarz schraffierte Fläche, Wohnbauflächen Standort-Nr. 1200.2 (angrenzend an die Straße Buscherbahn), ist als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz aufzunehmen, damit diese Fläche komplett erschlossen und bebaut werden kann. Die Baureife für diesen Wohnbauflächenstandort ist bis spätesten 12/2011 herzustellen.

 

Sobald dies umgesetzt ist, sind Erwerbsgespräche mit den Eigentümern der Fläche zu führen.

 

2. Unabhängig von der unter lfd. Nr. 1 angestrebten Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche 1200.1 (s. in beigefügtem Lageplan rot schraffierte Fläche), angrenzend im nördlichen Bereich an den Rheinweg, nach nun zu führenden Verhandlungen bzgl. des Eigentumserwerbs zu erschließen.“