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Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Kosten für die Ausgrabung und die Dokumentation des Bodendenkmals zurzeit nicht beziffert werden können. Die Bodendenkmäler sind noch nicht lokalisiert worden. Grundsätzlich wurde aber seitens der Bodendenkmalpflege festgestellt, dass der südliche Teil des Plangebietes als Bodendenkmal einzustufen ist. Die Stadt Erkelenz als Eigentümer des Grundstücks übernimmt die Kosten. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat): „Der Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
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