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Auszug - Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 "Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/132/2008 Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 "Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Kosten für die Ausgrabung und die Dokumentation des Bodendenkmals zurzeit nicht beziffert werden können

Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Kosten für die Ausgrabung und die Dokumentation des Bodendenkmals zurzeit nicht beziffert werden können. Die Bodendenkmäler sind noch nicht lokalisiert worden. Grundsätzlich wurde aber seitens der Bodendenkmalpflege festgestellt, dass der südliche Teil des Plangebietes als Bodendenkmal einzustufen ist. Die Stadt Erkelenz als Eigentümer des Grundstücks übernimmt die Kosten.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung