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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 8. Änderung gem. § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath- Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven berührt. 2. Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
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