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Auszug - Bericht zum Planungsstand B 221 n  

 
 
7. Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
A 10/574/2007 Bericht zum Planungsstand B 221 n
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender RH Schmitz teilt mit, dass sich der BZA Gerderath bereits seit dem Jahr 1998 mit der Linienführung der B

Ausschussvorsitzender RH Schmitz teilt mit, dass sich der BZA Gerderath bereits seit dem Jahr 1998 mit der Linienführung der B 221 n im Bereich der Ortslage Gerderath beschäftige.

 

Zum aktuellen Planungsstand berichtet Ausschussvorsitzender RH Schmitz folgendes:

 

1.         Die Anbindung der B 221 n an die L 19 solle nun nicht durch eine beampelte Kreuzung erfolgen, sondern durch eine Unterführung.

 

2.         Ausschussvorsitzender RH Schmitz trägt vor, dass die Trassenführung im Jahre 1998 im Bereich Eckartshof und der Ortlage Vossem mit einer Entfernung von ca. 200 m geplant wurde. Im Laufe des Verfahrens sei diese Linienführung abgeändert worden. Die aktuellen Planungen sehen vor, dass die Trasse unmittelbar vor dem Eckartshof und der Ortlage vorbeiführen. Gegen diese aktuellen Planungen seien diverse Anstrengungen unternommen worden, um die ursprüngliche Trassenführung (weiter von dem Eckartshof und der Ortslage Vossem entfernt) zu erhalten. Ausschussvorsitzender Ratsherr Schmitz erläutert hierzu, dass nach wie vor an einem Ratsbeschluss aus dem Jahre 2004 festgehalten würde, wonach die in 2003 vorgenommene Linienverschiebung in Richtung Eckartshof und der Ortslage Vossem nachdrücklich abgelehnt wurde.

 

Ausschussvorsitzender RH Schmitz gibt bekannt, dass vermutlich im Herbst 2007 bzw. Frühjahr 2008 das Planfeststellungsverfahren beginnen würde. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens könnten gegen die Trassenführung Anregungen und Beschwerden eingereicht werden.

 

Ratsherr Blumenhofen schlägt vor, dass nach Bekanntwerden des Zeitraumes für das Planfeststellungsverfahren ein Beratungstermin für die betroffenen Bürger angeboten werden könnte. In diesem Rahmen solle über Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert werden.