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Bürgermeister Jansen dankt allen Ratsmitgliedern, die sich mit dem neuen Haushaltsrecht auseinandergesetzt haben, ausdrücklich. Sodann bittet er Stadtkämmerer Grün zu berichten. Der Vortrag von Stadtkämmerer Grün ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag für den Rat: „a) Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV.
NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21. März 2007
folgende Haushaltssatzung erlassen: ' 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die
für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 73.962.375
EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.598.181
EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 70.075.456
EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 68.929.706
EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 15.748.956
EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.892.186
EUR festgesetzt. ' 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 5.215.500
EUR festgesetzt. ' 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 2.775.000
EUR festgesetzt. ' 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf 635.806
EUR festgesetzt. '
5 Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 10.000.000
EUR festgesetzt. '
6 Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt
festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.H. 1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H. 2. Gewerbesteuer
auf 400
v.H. '
7 Entfällt. b) Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO
beigefügte Stellenplan wird ebenfalls genehmigt.“
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